Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/078/02GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet "östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3/Ti.
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
11.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

I.

Die Gemeindevertretung hat am 15.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide“ gefasst. Mit dieser Planung sollen der Firma Holz Ruser, die auch den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes gestellt hat, dringend benötige Erweiterungsoptionen ermöglicht werden.

 

Das Büro für Bauleitplanung, das mit den städtebaulichen Leistungen beauftragt ist, hat für die Beratung in den gemeindlichen Gremien einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 erarbeitet. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Erläuterung wird darauf Bezug genommen.

 

II.

Folgende Verfahrensschritte wurden in diesem Bauleitplanverfahrren bereits durchgeführt:

 

Die Gemeindevertretung prüft nun die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und entscheidet über die weitere Berücksichtigung im Verfahren. Eine Abwägungstabelle mit einem Beschlussvorschlag ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Im Anschluss entscheidet die Gemeindevertretung über den vorliegenden Entwurf und bestimmt diesen zur Auslegung.

 

In dem folgenden Verfahrensschritt werden die Entwurfsunterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt und in das Internet eingestellt. Die Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden über die Auslegung informiert und ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.  

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Gemeinde nicht. Die Antragstellerin der Planung hat sich im Vorwege durch vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis (bzw. mit folgendem Ergebnis) geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 und die Begründung werden - ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

3.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle

Entwurf Planzeichnung mit Zeichenerklärung

Text Teil B

Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Abwägung_BPL26 (293 KB)      
Anlage 2 2 Bornhoeved BPL-26 Planunterlagen_Entwurf (739 KB)      
Anlage 3 3 02_TTB-BPL-26 Bornhöved (33 KB)      
Anlage 4 4 02_Begründung-BPL-26 Bornhöved (3445 KB)