Vorlage - 20/267/02GV-1-1-1-1
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeinde möchte einen Radwegverbund mit dem Gönnebeker Radweg herstellen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.12.2022 wurde beschlossen, dass die erforderliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich „Diedlers Eck“ bis zur Ortsgrenze der Gemeinde Bornhöved in beiden Richtungen auf 70 km/h beantragt werden soll.
Laut Rückmeldung aus der Fachabteilung (Ordnungsamt) wurde mit Schreiben der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg vom 09.02.2023 dem Antrag auf die gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich „Diedlers Eck“ bis zur Ortsgrenze der Gemeinde Bornhöved auf 70 km/h jeweils in beiden Richtungen nicht entsprochen.
Lt. Beschluss der Gemeindevertretung soll die Fortsetzung des Radwegebaus nach Gönnebek nur erfolgen, wenn die Genehmigung erteilt wird. Im Falle, dass der Radwegebau weiterverfolgt werden soll, ist dieser Beschluss vom 08.12.2022 aufzuheben.
Die weitere Vorgehensweise könnte unter Beachtung des Hinweises der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg erfolgen:
„Wenn der geplante Radweg (eine Anordnungspflicht wäre ggf. noch zu prüfen), wie im Plan dargestellt, im Kurvenbereich die K40 queren müsste, könnte ggf. für diesen Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Km/h in Frage kommen. Hierfür wäre ein gesonderter Antrag zu stellen“
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
1. Der Radwegeausbau soll weiterverfolgt werden. Der Beschluss vom 08.12.2022, den Ausbau des Radeweges an die Geschwindigkeitsreduzierung zu binden, wird aufgehoben.
2. Ein Ingenieurbüro soll mit der Planung des Radeweges, bis einschließlich Leistungsphase 4 der HOAI (Genehmigungsplanung), beauftragt werden.
3. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung soll im Rahmen der Genehmigungsplanung erneut beantragt werden.
Anlage/n: