Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/030/10GV  

Betreff: Wahl der Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses für die Leitung der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Niels
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Niels, Petra
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
09.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales vom 23.01.2023 teilte Herr Teegen, Schulleiter der Grundschule Trappenkamp mit Förderzentrumsteil, mit, die Schule zum 01.03.2023 zu verlassen.

Von der Ausschussvorsitzenden wurde darum gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Bildung des Schulleiterwahlausschusses r die nächste Gemeindevertretersitzung am 09.02.2023 anzulegen.

 

Eine Aufforderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Schulleiterwahlausschuss zu bilden, da geeignete Bewerbungen zu beurteilen seien, liegt dem Schulträger bisher noch nicht vor.

Dennoch ist es unschädlich, die Mitglieder eines solchen Ausschusses im Vorwege zu benennen.

 

 

In den §§ 37, 38 und 39 Schulgesetz finden sich die nachfolgenden Regelungen:

 

r das Wahlverfahren wird von der Gemeinde, d. h. vom Schulträger, ein Schulleiterwahlausschuss gebildet.

 

Der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern entsenden Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss. Sie sollen sicherstellen, dass mindestens 40 % der Mitglieder Frauen sind.

 

Die Gemeinde als Schulträgerin entsendet zehn Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss, die von der Gemeindevertretung gewählt werden. Diese Mitglieder müssen nicht der Gemeindevertretung angehören.

 

Die Schule entsendet ebenfalls zehn Mitglieder - und zwar je fünf Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern.

 

 

Sobald dann geeignete Bewerbungsunterlagen übersandt sind, sollte dem Ministerium innerhalb einer Frist von sechs Unterrichtswochen nach Zugang der Bewerbungsunterlagen ein/e Bewerber/in zur Ernennung vorgeschlagen werden.

 

Zum Wahlverfahren:

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, wird über dieselben vorgeschlagenen Personen erneut abgestimmt.

Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen zwei Personen statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Die Personen nehmen an der Stichwahl in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmenzahlen teil. Bei gleicher Stimmenzahl erlischt das Vorschlagsrecht.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

 


 

Beschlussvorschlag:

Gem. § 38 SchulG entsendet die Gemeinde Trappenkamp die folgenden zehn Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss:

 

 


Anlage/n: