Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/026/10GV  

Betreff: Maßnahmen der Städtebauförderung hier: Beantragung von Städtebauförderungsmitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen Kech
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
09.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das Programmjahr 2023 ist bis zum 28.02.2023 ein Förderantrag auf Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln beim rdermittelgeber für die Städtebauförderung, das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), zu stellen.

Im Oktober 2022 wurden beim MIKWS Umschichtungsmittel aus der Städtebauförderung beantragt, um die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023 im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zu sichern. Mit dem Zuwendungsbescheid im November 2022 wurden der Gemeinde Trappenkamp Umschichtungsmittel in Höhe von insgesamt 900.000 Euro bereitgestellt.

Mit dem Förderantrag auf Städtebauförderungsmitteln für das Programmjahr 2023 wird um eine Bereitstellung der Zuwendungen in Höhe von 900.000 Euro im Jahr 2024 gebeten, um die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme rechtzeitig zu sichern.

 

Die Zuwendungen entsprechen dem aktuellen Finanzierungsbedarf und sichern insbesondere die Finanzierung der Freilegung der Grundstücke Rudolf-Ducke-Straße 6-10, der Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße, der übergreifenden Gestaltungsplanung des Ortskerns sowie der Planungsleistungen zur Neugestaltung des Ostlandplatzes und zur Modernisierung des Jugendzentrums.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe der Städtebauförderungsmittel setzt sich zu je einem Drittel aus Mitteln des Bund, des Landes und Mitteln der Gemeinde Trappenkamp zusammen.

r die Bereitstellung von Zuwendungen im Jahr 2024 werden gemeindliche Eigenmittel in Höhe von 300.000 Euro erforderlich, welche im Haushalt zu berücksichtigen sind.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung von Städtebauförderungs-mitteln für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ in Höhe von 900.000 Euro für das Programmjahr 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen der Antragsfrist bis zum 28. Februar 2023 zu stellen.

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Städtebauförderungsmittel Antrag - Stand 30.01.2023 (271 KB)