Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/025/10GV  

Betreff: Wahlvorstand für die Kommunalwahl 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Eike Tralau
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
09.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Am Sonntag, den 14.05.2023 findet die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl) in Schleswig-Holstein statt.

 

r den zu bildenden Wahlvorstand werden 6-9 Personen benötigt (gem. §14 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) i.V.m. §3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)). Hierunter sind jeweils ein Vorsteher und ein Stellvertreter, sowie ein Schriftführer und ein Stellvertreter zu bestimmen.

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKWG bilden Gemeinden mit mehr als 5 000 Einwohnern fünf Wahlkreise. In der Gemeinde Trappenkamp werden demnach fünf Wahlvorstände gebildet.

Die Erfahrung zeigt, dass ein Wahlvorstand mindestens aus 8 Personen bestehen sollte.

Der Einsatz ist, wie bekannt, in Schichten vorgesehen.

Jede Person erhält für den Einsatz im Wahlvorstand 50,00 € Entschädigung.

r alle Interessierten, auch diejenigen die noch keine Erfahrungen als Wahlhelfer haben, findet vor dem Wahlsonntag noch ein Schulungstermin statt um alle notwendigen Informationen zu erhalten. Auch werden entsprechende Merkblätter zur Verfügung gestellt.

 

Es wird um entsprechende Vorschläge aus dem Kreis der Wahlberechtigten (ab 16. Jahren) gebeten. Eine freiwillige Bereitschaft der vorgeschlagenen Personen sollte bestehen und ggf. bereits abgesprochen sein.

 

Zu beachten ist, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht selbst Wahlbewerber, Vertrauensperson oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan, z. B. Gemeindewahlausschuss, sein dürfen.

 

Ein förmlicher Beschluss ist nicht notwendig.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Die Kosten werden vom Amt als Gemeindewahlbehörde getragen bzw. über den Landeshaushalt erstattet.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 


Anlage/n: