Vorlage - VO/2023/023/07GV
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Sachverhalt:
Am Sonntag, den 14.05.2023 findet die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl) in Schleswig-Holstein statt.
Für den zu bildenden Wahlvorstand werden 6-9 Personen benötigt (gem. §14 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) i.V.m. §3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)). Hierunter sind jeweils ein Vorsteher und ein Stellvertreter, sowie ein Schriftführer und ein Stellvertreter zu bestimmen.
Die Erfahrung zeigt, dass ein Wahlvorstand mindestens aus 8 Personen bestehen sollte.
Der Einsatz ist, wie bekannt, in Schichten vorgesehen.
Jede Person erhält für den Einsatz im Wahlvorstand 50,00 € Entschädigung.
Für alle Interessierten, auch diejenigen die noch keine Erfahrungen als Wahlhelfer haben, findet vor dem Wahlsonntag noch ein Schulungstermin statt um alle notwendigen Informationen zu erhalten. Auch werden entsprechende Merkblätter zur Verfügung gestellt.
Es wird um entsprechende Vorschläge aus dem Kreis der Wahlberechtigten (ab 16. Jahren) gebeten. Eine freiwillige Bereitschaft der vorgeschlagenen Personen sollte bestehen und ggf. bereits abgesprochen sein.
Zu beachten ist, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht selbst Wahlbewerber, Vertrauensperson oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan, z. B. Gemeindewahlausschuss, sein dürfen.
Ein förmlicher Beschluss ist nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Die Kosten werden vom Amt als Gemeindewahlbehörde getragen bzw. über den Landeshaushalt erstattet.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n: