Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/017/10GV  

Betreff: Vorstellung und Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 12 (Gemeinde Trappenkamp)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Eike TralauAktenzeichen:2.3, 10 081.1_2
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
09.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Amtszeiten der aktuellen Schiedspersonen, Herr Jürgen Utermark und seiner bisherigen Stellvertreterin, Frau Karola Bösebeck, sind bereits zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen und somit ist eine neue Wahl erforderlich.

 

Auf Nachfrage hat der bisherige Schiedsmann Herr Jürgen Utermark bereits vor Stellenausschreibung mitgeteilt, dass er das Amt als 1. Schiedsperson gerne weiterführen möchte.

Herr Utermark ist seit dem 11.09.2017 der 1. Schiedsmann der Gemeinde Trappenkamp.

 

Da die Wahl der Schiedspersonen in den Gemeinden, die für sich einen Schiedsamtsbezirk bilden, nach § 3 der Schiedsordnung durch die Gemeindevertretung erfolgt, wird diese Angelegenheit der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die endgültige Bestätigung der Wahl erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg.

 

Seitens der Verwaltung sind -auch nach einem gemeinsamen Gespräch mit einem Vertreter des Bundes der Schiedspersonen e.V. - keine Gründe bekannt, die gegen eine Wahl sprechen.

 

Herr Utermark wird zur Sitzung eingeladen. Hier kann er sich ggf. noch einmal kurz vorstellen.

 

Frau Karola Bösebeck stellt das Amt als stellvertretende Schiedsperson zur Verfügung. Frau Bösebeck war bereits seit 1994 stellvertretende Schiedsfrau der Gemeinde Trappenkamp.

 

Aus diesem Grund ist nun die Stelle eines Nachfolgers / einer Nachfolgerin der stellvertretenden Schiedsperson vakant.

 

Bisher, nach mehrmaliger Ausschreibung im Blickpunkt Bornhöved und Veröffentlichungen im Internet, sind keine Bewerbungen für die stellvertretende Schiedsperson eingegangen.

 

Da die Wahl der Schiedspersonen in den Gemeinden, die für sich einen Schiedsamtsbezirk bilden, nach § 3 der Schiedsordnung durch die Gemeindevertretung erfolgt, bittet die Verwaltung die Mitglieder der Gemeindevertretung darum, das Amt der vakanten stellvertretenden Schiedsperson in der Gemeinde aktiv zu bewerben und (Ihrer Meinung nach) geeignete Personen direkt anzusprechen und / oder der Verwaltung zu benennen. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Herr Jürgen Utermark wird als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 12 gewählt.

 

 

 


Anlagen:

 

Informationen zum Schiedsamt

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 Vorlage Fraktionen Wahl Schiedspersonen (632 KB)