Vorlage - VO/2022/401/10GV
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Sachverhalt:
Der Spiel- und Bolzplatz an der Kurlandstraße liegt zentrumsnah, grenzt unmittelbar an das Schulgelände an und wird intensiv von den in der Umgebung wohnenden Kindern und Jugendlichen genutzt. Die Spielgeräte sind erneuerungsbedürftig und die ganze Anlage ist insgesamt in einem schlechten Zustand.
Die Änderung und Umgestaltung der Erschließungsanlage ist im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ vorgesehen. Im Zuge der Maßnahme soll die Anlage durch Erneuerung der Gerätschaften und Neugestaltung des Platzes aufgewertet werden.
Bei der Planung des Spiel- und Bolzplatzes sollen die Kinder und Jugendlichen des Gebiets als relevante Zielgruppe einbezogen werden. Durch die Einbindung der Nutzenden wird eine direkte Beteiligung der örtlichen Bevölkerung in die Umsetzung der Sanierung des Ortszentrums ermöglicht.
Die Maßnahme gehört zu den priorisierten Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortszentrum“, welche vorrangig in die Umsetzung gebracht werden sollen und von der Gemeindevertretung am 30.06.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen wurden.
Für die zeitnahe Umsetzung ist die Beauftragung von Leistungen zur Planung der Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße an ein geeignetes Fachbüro vorgesehen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen nach HOAI erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses und dem Vorliegen eines Förderbescheides für die Städtebauförderung, erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die überschlägigen Kosten für die nun zu beauftragenden Planungsleistungen betragen 40.000 Euro brutto. Die Maßnahme ist im Rahmen der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig.
Für die finale Zustimmung zum Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung für die Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist ein qualifizierter Förderantrag nach Vorliegen und auf Grundlage der zu vergebenden Genehmigungsplanung zu stellen. Die bis dahin anfallenden Planungskosten können über Städtebauförderungsmittel vorfinanziert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Veranlassung der Ausschreibung und Beauftragung von Leistungen zur Planung der Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße an ein geeignetes Fachbüro.
Anlage/n: