Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/373/06GV  

Betreff: Beratung und Beschluss zu einem Antrag auf Niederschlagswasserbeseitigung im Waldweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
07.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Per Mail vom 13.11.2022 hat ein Grundstücksanlieger die Niederschlagswasserbeseitigung thematisiert.

 

Die vorhandene Situation wurde durch die Ingenieure des Amtes begutachtet.

Im oberen Bereich des Waldweges hat die Straße ein Dachprofil, so dass das Oberflächenwasser zu beiden Seiten abläuft. Auf der nördlichen Seite wird das Wasser am Hochbord entlanggeführt.

Auf der Südseite fließt das Wasser, bedingt durch die Topographie, am Straßenrand entlang. Ausspülungen, die zu einer Gefährdung führen können, sind nicht vorhanden.

 

Die meisten Gebäude auf der Südseite liegen oberhalb der Straße, so dass sie auch bei stärkeren Regenereignissen nicht gefährdet sind.

 

Im Bereich der Zufahrt zum Grundstück Nr. 21 liegen das Grundstück und die darauf befindliche Bebauung tiefer als die Straße.

Vor der Grundstückszufahrt befindet sich eine Rinne aus Betonmuldensteinen. Im Zuge der Sanierung wurde die Straßenoberfläche an die Rinne angearbeitet. Eine Führung des Oberflächenwassers im Bereich der Auffahrt ist daher vorhanden.

Da sich die Mulde im öffentlichen Bereich direkt an der Grundstücksgrenze befindet, bestand keine Notwendigkeit, die Auffahrt jenseits der Rinne anzupassen.

 

Eine direkte Vergleichbarkeit mit den angepassten Zufahrten in der Seestraße ist nicht gegeben. In der Seestraße mussten durch die Änderung der Höhen der Straßenränder die Auffahrten angepasst werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die beantragte Anpassung der Grundstückszufahrt wird abgelehnt. Es wird kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Unabhängig davon soll die Situation der Oberflächenentwässerung bei starken Regenereignissen weiter beobachtet werden.

 

 

 

 

 


 

Anlage/n:

Antrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag 13.11.2022 (1269 KB)