Vorlage - VO/2022/358/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Trappenkamp beabsichtigt eine neue Dreifeldsporthalle zu errichten. Für dieses Vorhaben ist die bauliche Planung beauftragt und wird ein B-Planverfahren verfolgt, um die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Für dieses Bauprojekt ist eine Förderung von rd. 4,1 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Ein Förderantrag ist aber noch nicht gestellt und kann voraussichtlich auch erst nach dem I. Quartal 2023 gestellt werden. Die Förderzusage berücksichtigt eine Förderquote von 90 %, ist aber auch ein Höchstbetrag. D. h., dass die Schätzkosten bei der Anmeldung zur Förderung bei etwa 4,5 Mio. EUR lagen.
Nach dem aktuellen Stand der Planung und Kostenschätzung betragen die Maßnahmenkosten etwa 7,5 Mio. EUR. Es wird zwar angestrebt die Maßnahmenkosten zu senken, aber relativ verlässliche Kostenschätzungen werden in kurzer Zeit nicht erwartet. Es ist aber davon auszugehen, dass der Eigenanteil der Gemeinde von 0,5 – 0,6 Mio. Euro auf über eine Mio. EUR steigen wird. Deshalb ist jetzt zu entscheiden, ob an der Maßnahme bei einer deutlich niedrigeren Förderquote festgehalten wird und die Gemeinde bereit ist, ihren (kreditfinanzierten) Eigenanteil auf über eine Mio. EUR zu erhöhen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei dieser erheblichen Kostensteigerung nun auch eine zusätzliche Kreisförderung möglich ist. Wenn der Gemeindeanteil (nach Abzug aller Förderungen) 30 %der Maßnahme beträgt, könnte eine Kreisförderung gewährt werden. Diese könnte (theoretisch) 20 % der Maßnahmenkosten betragen (zzgl. Erhöhungsbetrag über Finanzkraft). Weil diese Sporteinrichtung aber für den Schul- und Vereinssport errichtet werden soll, würde die Fördersumme halbiert werden. Somit beträgt die mögliche Förderhöhe über den Kreis etwa 10 bis 13 %.
Nachfolgend werden zwei vereinfachte Finanzierungsmodelle nach möglichen Maßnahmenkosten aufgeführt:
Maßnahmenkosten = 7,00 Mio. EUR
Bundes-/Landesförderung = 4,10 Mio. EUR
Gemeindeanteil (30 %) = 2,33 Mio. EUR
Finanzierungslücke = 0,57 Mio. EUR (= Kreisförderung möglich)
Mögliche Kreisförderung = 0,70 Mio. EUR (mindestens)
Gemeindeanteil = 1,63 Mio. EUR (höchstens)
Maßnahmenkosten = 6.00 Mio. EUR
Bundes-/Landesförderung = 4,10 Mio. EUR
Gemeindeanteil (30 %) = 1,80 Mio. EUR
Finanzierunglücke = 0,10 Mio. EUR (= Kreisförderung möglich)
Mögliche Kreisförderung = 0,60 Mio. EUR (mindestens)
Gemeindeanteil = 1,20 Mio. EUR (höchstens)
Finanzielle Auswirkungen:
s. Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Alternative a)
Die Gemeinde Trappenkamp hält an dem Vorhaben „Errichtung einer neuen Dreifeldsporthalle“ fest und verfolgt dieses Ziel weiter, auch wenn dieses Vorhaben durch voraussichtlich deutliche höhere Kosten als ursprünglich geplant eine wesentlich niedrigere Förderquote als 90 % haben wird.
Alterbnative b)
Die Gemeinde Trappenkamp hält an dem Vorhaben „Errichtung einer neuen Dreifeldsporthalle“ nicht mehr fest und verfolgt dieses Ziel vorerst nicht weiter.
Das laufende B-Planverfahren zur Schaffung von bauplanungsrechtlichen Grundlagen, um künftig solch ein Vorhaben durchführen zu können, wird aber weiter geführt.
Anlage/n:
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