Vorlage - VO/2022/331/01Amt
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Sachverhalt:
Lt. Beschluss des Amtsausschusses vom 07.09.2022 ist die Stelle des/der Leitenden Verwaltungsbeamt/in/en mit Fristende zum 31.10.2022 ausgeschrieben worden.
Beschluss:
- Die Stelle der/des Leitenden Verwaltungsbeamten/-beamtin ist zeitnah auszuschreiben.
- Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Herrn Krille, Herrn Hamann, Herrn Wundram, Herrn Tietgen, Frau Kegel-Maier und Frau Thede, soll in der nächsten Woche die weiteren Details der Stellenausschreibung klären und festlegen.
Von den sieben eingegangenen Bewerbungen wurde ein qualifizierter Bewerber zum 24.11.2022 zu einem Gespräch geladen.
Am 20.11.2022 wurde die Bewerbung zurückgezogen.
Erneut ist formelle Weg zur Nachbesetzung der Stelle durch den Amtsausschuss zu entscheiden.
Als Optionen bieten sich wie gehabt:
- Stellenausschreibung der/des Leitenden Verwaltungsbeamten/-beamtin als Laufbahnbeamt/in/en.
- Stellenausschreibung der/des Amtsdirektor/in/s als Wahlbeamt/in/er
Zu a.
Für diese Variante sollten Anzeigen sowohl online als auch bei den üblichen Medien mehrmals geschaltet werden – die Bewerbungsfrist sollte bis zum 31.01.2023 gesetzt sein.
Das Bewerbungsverfahren wird wie bereits geplant über ein gesondertes Bewertungsgremium im Rahmen einer Personalausschusssitzung und durch den abschließenden Beschluss des Amtsausschusses geführt, der an das Ergebnis des Bewertungsverfahrens gebunden ist.
Die Einstellung erfolgt als LVB – in dieser Position mit einer Probezeit von 2 Jahren. Der/die LVB kann jederzeit vom Amtsausschuss abberufen werden. Die beamtenrechtliche Stellung bleibt unberührt.
Zur Klarstellung:
Nur Beamt/innen/e mit Laufbahnbefähigung für Laufbahngruppe 2 (früher gehobener und höherer Dienst) gelten als qualifizierte Bewerber/innen.
Für „andere Bewerber/innen“ gäbe es lediglich den Weg, in einem zeitaufwändigen Prüfverfahren über den Landesbeamtenausschuss in den Beamtenstatus aufgenommen zu werden. Eine Garantie für das Bestehen der Prüfung und die Aufnahme besteht allerdings nicht.
Sollte hier weiterer Informationsbedarf sein, wird dieser mündlich in der Sitzung geklärt.
Zu b.
Das erfolglos geführte letzte Bewerbungsverfahren gibt Aufschluss über die dünn gesäte qualifizierte Bewerbergruppe – der Reiz einer „Amtsdirektor/innen-Stelle“ bei gleicher Tätigkeit aber höherem Entgelt steht in Konkurrenz.
Die finanziellen Aspekte wurden bereits zur Sitzung des Amtsausschusses am 07.09.2022 dargelegt:
Ein/e Amtsdirektor/in muss als Wählbarkeitsvoraussetzung „die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde“ besitzen.
Das Bewerbungsverfahren könnte über ein gesondertes Bewertungsgremium im Rahmen einer Personalausschusssitzung oder über die Beauftragung eines Assessment-Centers laufen.
Der/die Bewerber/in wird für 6 oder 8 Jahre je nach Hauptsatzung durch den Amtsausschuss gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe b.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt,
- die Stelle des/der………………………………………..mit Bewerbungsfrist zum………………….zeitnah auszuschreiben.
- Das Bewerbungsverfahren wird über ein gesondertes Bewertungsgremium im Rahmen einer Personalausschusssitzung / über die Beauftragung eines Assessment-Centers geführt.
- Der Stellenplan 2023 ist entsprechend anzupassen.
Anlage/n:
Übersicht Amtsdirketor/in - LVB
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vergleich Leitung LVB - Amtsdirektor - 2022 (132 KB) |