Amt Bornhöved
 

Vorlage - O/2020/333/02GV-2-1  

Betreff: Beratung über eine Erweiterung des Jugendhauses durch einen Anbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelBezüglich:
VO/2020/333/02GV-2
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
14.03.2023 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Beratung der Anbauerweiterung des Jugendhauses fand in der Sitzung des Bauausschusses am 24.05.2022 und am 05.09.2022 statt. Die Notwendigkeit wird durch das Gremium weiterhin gesehen. Aus diesem Grund wurde eine Variante der Erweiterung als Holzständerwerk vorgelegt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 190.000 EUR. Die vorgelegte Variante hat in der Sitzung am 08.09.2022 nicht die Zustimmung der Gemeindevertretung gefunden. Zur weiteren Beratung wurde auf den Bauausschuss verwiesen.

 

In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass das Bauwerk weitgehend in Eigenleistung erstellt werden soll. Die Leistungen, wie Erd-, Fundament-, Mauerarbeiten sowie Fenster- und Türen können in Eigenleistung erfolgen. Die Gemeindevertretung hat Finanzmittel in Höhe von 100.000 EUR für den Haushalt 2023 eingeplant.

 

Es wurde gewünscht, dass der hierfür erforderliche Bauantrag durch die Amtsverwaltung erstellt werden soll.

 

Da die Amtsverwaltung jedoch nicht über Zeichenprogramme verfügt, ist ein Architektenbüro mit der Erstellung eines Bauantrages zu beauftragen. Die erforderlichen Berechnungen, Baubeschreibung und Entwurfszeichnungen werden dem Architekturbüro durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt, sodass lediglich die LP 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt werden muss. Es wurde bereits ein Angebot eingeholt; die Kosten belaufen sich auf 2.100 EUR.

 

Die LP 1-3 (Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung und Kostenschätzung) sowie 5-9 (Ausführungsplanung, Vergabe sowie Objektüberwachung) wird durch die Amtsverwaltung erfolgen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzmittel in Höhe von 100.000 EUR sind zum Haushalt 2023 veranschlagt worden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 92.500 EUR.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bornhöved stimmt dem vorliegenden Entwurf zur Anbauerweiterung des Jugendhauses zu und beschließt den Erweiterungsbau weitestgehend in Eigenleistung zu erstellen.

Der hierfür erforderliche Bauantrag und Brandschutznachweis sind durch ein Architekturbüro zu erstellen. 

 

 

 

 


Anlage/n:

Ansichten- und Grundrisszeichnungen

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundrisszeichnung und Ansichtsplan (296 KB)      
Stammbaum:
VO/2020/333/02GV   Beratung und Beschluss zur Errichtung eines Blockhauses und eines Unterstandes am Jugendhaus Bornhöved   11 Bürgerservice   Vorlage
VO/2020/333/02GV-1   Beratung und Beschluss zur Errichtung eines Blockhauses und eines Unterstandes am Jugendhaus Bornhöved   Fachbereich 2 - Bürgerservice   Vorlage
VO/2020/333/02GV-2   Erweiterung des Jugendhauses durch einen Anbau   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage
O/2020/333/02GV-2-1   Beratung über eine Erweiterung des Jugendhauses durch einen Anbau   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage