Vorlage - VO/2022/306/09SV
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Sachverhalt:
Als Anlage ist ein Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 beigefügt. Die in der Anlage aufgeführten Beträge beruhen auf Haushaltsanmeldungen der Amtsverwaltung Bornhöved.
Die Abschreibungen und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden allerdings noch nicht auf die Investitionen des Planjahres angepasst.
Schulverbandsumlage
Eine Berechnung der Schulverbandsumlage und die Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Berechnung der Umlage stellt wieder auf den Finanzmittelbestand ab und ist die Höhe so gerechnet, dass weder ein Finanzmittelzufluss noch ein Finanzmittelabfluss entsteht.
Das bedeutet aber für das Planjahr eine angespannte Finanzsituation. Davon ausgehend, dass die noch ausstehenden Erträge des Schulverbandes in diesem Jahr ausreichen, die noch in diesem Jahr entstehenden Aufwendungen zu decken und der aktuelle Finanzmittelbestand für Investitionen verwendet werden kann, würde sich nachfolgende grobe Investitionsfinanzierung darstellen:
Finanzmittelbestand (aktuell) = rd. 462.000 EUR
Auszahlungen 2022/2023 (investiv)
Erneuerung/Erweiterung Schulhof = rd. 350.000 EUR
Heizung/Lüftung Sporthalle = rd. 950.000 EUR
bereits gezahlt (Planung) = rd. -124.000 EUR
Investitionen Planjahr = rd. 269.000 EUR
Summe = rd. 1.445.000 EUR
Einzahlungen (investiv/Finanzierung)
Förderung Schulhof = rd. 150.000 EUR
Förderung Heizung/Lüftung = rd. 500.000 EUR
Darlehensaufnahme = rd. 350.000 EUR (Ermächtigung 2022)
Summe = rd. 1.000.000 EUR
Wenn die eingeplanten Investitionen umgesetzt werden, verbleibt dem Schulverband ein Finanzmittelbestand von rd. 17.000 EUR.
Das ist bei dem relativ hohen Personalbestand (Reinigungskräfte, Hausmeister, Schulsekretärinnen, Sozialpädagoge) schon knapp. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die großen Ausgabepositionen in der ersten Jahreshälfte anfallen werden und vermutlich die bewilligten Förderungen erst zur Jahresmitte bzw.in der zweiten Jahreshälfte eingehen werden.
Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme ist nicht eingeplant, weil die investiven Einzahlungen die investiven Auszahlungen übersteigen und die Kreditobergrenze somit 0 EUR beträgt.
Dieses Kuriosum ist darauf zurückzuführen, dass Zuweisungen in Höhe von 650.000 EUR für die Erneuerung/Erweiterung eines Schulhofes im Grundschulbereich und für die Erneuerung der Heizung/Lüftung in der Sporthalle geplant sind. Haushaltsmittel für diese Maßnahmen sind aber bereits im lfd. Haushaltsjahr eingeplant und ist mit diesen Maßnahmen auch im lfd. Jahr begonnen. Da die eingeplanten Restermächtigungen des Vorjahres übertragen werden sollen ist es auch möglich, dass im Planjahr noch eine Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgt.
Die Änderungen zum Haushalt des Vorjahres stellen sich wie folgt dar:
Ergebnisplan
Erträge
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 0 |
Entsprechende Erträge werden beim Schulverband nicht erzielt. | ||
2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -1.000 |
Es wird eine Minderung bei der Landeszuweisung für den Betrieb der OGS erwartet und einen Wegfall der Kreiszuweisung für die Schülerbeförderung. Wegen der relativ hohen Anzahl von geförderten Maßnahmen in den letzten Jahren steigen aber die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. | ||
3 | Sonstige Transfererträge | 10.500 |
Es wird mit einer Förderung der Arbeitsverwaltung für einen Beschäftigten gerechnet und der Schulverbandsumlagenteil für den Schuldendienst (Finanzierungen) wird gesenkt | ||
4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 0 |
Eine Änderung ggü. dem Vorjahr wird nicht erwartet. Dieses betrifft im Wesentlichen das Gebührenaufkommen in der OGS. | ||
5 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 0 |
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Versicherungsleistungen/Schadensersatz und werden Änderungen ggü. dem Vorjahr nicht erwartet. | ||
6 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | -257.800 |
Bei der Kreisförderung der Schulsozialarbeit wird keine Änderung erwartet und bei den Schulkostenbeiträgen wird eine leichte Minderung erwartet. Die Schulverbandsumlage für den lfd. Betrieb wird deutlich gesenkt. | ||
7 | Sonstige Erträge | 0 |
Entsprechende Erträge werden beim Schulverband nicht erwartet. | ||
10 | Zwischensumme | -248.300 |
19 | Finanzerträge | 0 |
Zinsen oder sonstige Finanzerträge werden nicht erwartet | ||
| Summe | -248.300 |
Aufwendungen
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
11 | Personalaufwendungen | 36.500 |
Zum einen steigt die Anzahl der Stellen im Stellenplan leicht (+ 0,11) und zum anderen ist auch eine Tariferhöhung berücksichtigt. | ||
12 | Versorgungsaufwendungen | 0 |
Entsprechende Aufwendungen entstehen beim Schulverband nicht. | ||
13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. | 103.800 |
Die Unterhaltungsaufwendungen sinken deutlich, aber bei den Bewirtschaftungskosten ist eine noch deutlichere Erhöhung eingeplant. Wegen der erhöhten digitalen Ausstattung der Schule werden höhere EDV-Kosten geschätzt. Die sonstigen Änderungen sind von eher geringer Bedeutung. | ||
14 | Bilanzielle Abschreibungen | 6.200 |
Wegen der relativ umfangreichen Investitionen der Vorjahre steigt der Abschreibungsaufwand. | ||
15 | Transferaufwendungen | 0 |
Hier ist ein unveränderter Zuschuss für Suchtpräventionsmaßnahmen enthalten. | ||
16 | Sonstige Aufwendungen | -300 |
Die Schülerbeförderungskosten sinken, aber bei den Geschäftsaufwendungen und Steuern/Versicherungen werden Erhöhungen erwartet. | ||
17 | Zwischensumme | 146.200 |
20 | Zinsen oder sonstige Finanzaufwendungen | 5.600 |
Es wird davon ausgegangen, dass in der ersten Jahreshälfte ein Darlehen aus der Kreditermächtigung des Vorjahres in Höhe von 350.000 EUR aufgenommen werden muss. Dafür sind Zinsen in Höhe von 8.800 EUR (2,5 % von 350.000 EUR) eingeplant (Zinsbindung = 10 Jahre) | ||
| Summe | 151.800 |
Mit vorstehenden Änderungen wird für das Planjahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 388.400 EUR ausgewiesen. Dieser wird durch die Abschreibungen für die Investitionen des Planjahres weiter steigen. Zum Beginn des Vorjahres verfügt die Ergebnisrücklage aber über einen Bestand von 309.988,02 EUR und wird sich aller Voraussicht nach durch das Jahresergebnis 2021 weiter erhöhen.
Finanzplan (nur Investition und Finanzierung)
Einzahlungen
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
18 | Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 161.200 |
Es ist eine Bundeszuweisung für die Erneuerung der Heizungs-/Lüftungsanlage der Sporthalle eingeplant, eine Kreiszuweisung von 50.000 EUR für die Erneuerung/Erweiterung des Schulhofes und für den gleichen Zweck ein Zuschuss von Holsteins Herz in Höhe von 100.000 EUR. | ||
19 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücke/Gebäuden | 0 |
Die Veräußerung von Immobilien ist nicht geplant. | ||
20 | Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen | 0 |
Der Verkauf von beweglichem vermögen ist nicht geplant. | ||
21 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen | 0 |
Finanzanlagen sind nicht vorhanden. | ||
22 | Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen | 0 |
Entsprechende Einzahlungen werden nicht erwartet. | ||
23 | Einzahlungen aus Rückflüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter | 0 |
Darlehen o. ä. sind nicht vergeben. | ||
24 | Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten | 0 |
Beitragssatzungen bestehen nicht. | ||
25 | Sonstige Investitionseinzahlungen | 0 |
Entsprechende Einzahlungen werden nicht erwartet | ||
26 | Zwischensumme | 161.200 |
37 | Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | -350.000 |
Eine Kreditaufnahme ist nicht neu eingeplant, weil im Auszahlungsbereich Ermächtigungen aus dem Vorjahr übertragen werden sollen und auch die Kreditermächtigung des Vorjahres genutzt werden soll. | ||
| Summe | -188.800 |
Auszahlungen
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
27 | Auszahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 |
Zuwendungen an Dritte sind nicht geplant. | ||
28 | Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | 0 |
Grunderwerb ist nicht geplant. | ||
29 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen | -113.300 |
Folgende Investitionen sind geplant: Vermögen bis 1.000 EUR Grundschule = 1.500 EUR (digitale Ausstattung o. ä.) Gemeinschaftsschule = 4.500 EUR (Vorsorgebetrag) = 2.000 EUR (Sitzbänke für Pavillons) OGS = 2.000 EUR (Mobiliar + Vorsorgebetrag)
Vermögen über 1.000 EUR Grundschule = 5.000 EUR (digitale Ausstattung o. ä.) Gemeinschaftsschule = 5.000 EUR (digitale Ausstattung o. ä.) Sporthalle = 6.000 EUR (Reinigungsmaschine) | ||
30 | Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen | 0 |
Finanzanlagen sind nicht geplant. | ||
31 | Auszahlungen für Baumaßnahmen | -964.000 |
Folgende Baumaßnahmen sind geplant: Hochbau Grundschule = 3.000 EUR (Klimatisierung Sekretariat) Grundschule = 110.000 EUR (Kostenanteil Heizung) Sporthalle = 130.000 EUR (Erneuerung Beleuchtung) | ||
32 | Auszahlungen für die Gewährung von Ausleihungen | 0 |
Ausleihungen sind nicht geplant. | ||
33 | Sonstige Investitionsauszahlungen | 0 |
Entsprechende Auszahlungen sind nicht geplant. | ||
34 | Zwischensumme | -1.077.300 |
40 | Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | -11.100 |
Für die Darlehensaufnahme aus der Kreditermächtigung des Vorjahres sind Tilgungsleistungen von 17.500 EUR eingeplant (Tilgung in 20 Jahren = 5 % von 350.000 EUR). | ||
| Summe | -1.088.400 |
Für das Planjahr und die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung ist keine Veränderung des Finanzmittelbestandes geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 388.400 EUR aus.
Der Finanzplan weist weder einen Finanzmittelzufluss noch einen Finanzmittelabfluss aus.
Eckwerte Haushalt 2023
Gesamtbetrag der Erträge = 1.683.000 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen = 2.071.400 EUR
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag = -388.400 EUR
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = 1.548.000 EUR
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = 1.897.200 EUR
Einzahlungen Investition/Finanzierung = 650.000 EUR
Auszahlungen Investition/Finanzierung = 300.800 EUR
Gesamtbetrag der Kredite = 0 EUR
Stellenplan (+ 0,11 Stellen) = 19,79 Stellen
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung den als Vorlage verteilten Haushaltsentwurf 2023 mit den dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen
Anlage/n:
Entwurf Ergebnisplan
Entwirf Finanzplan
Auftellung PSK
Aufstellung über die Verteilung der Schulverbandsumlage
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 09 Entwurf Ergebnisplan 2023 (237 KB) | |||
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2 | 09 Entwurf Finanzplan 2023 (276 KB) | |||
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3 | 09 HH 2023 PSK FinA (506 KB) | |||
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4 | 09 Berechnung Schulverbandsumlage 2023 (350 KB) |