Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/282/10GV  

Betreff: Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2020 und 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Information
24.10.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Information
03.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 10.000,00 EUR entscheidet nach § 3 Abs. 2 Nr. 14 der Hauptsatzung der Bürgermeister (darüber die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber jährlich über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 EUR hinausgehen, zu berichten.

 

Einen Sonderfall stellen Zuwendungen für Zwecke der Feuerwehr dar. Nach § 2 b Abs. 2 des Brandschutzgesetztes (BrSchG) dürfen für diese neben dem Bürgermeister auch die Wehrführung entsprechende Angebote einwerben und annehmen. Dienen solche Zuwendungen dem Brandschutz sind diese ab der genannten Wertgrenze auch der Gemeindevertretung zu berichten. Sind Zuwendungen aber für das Sondervermögen „Kameradschaftskasse“ bestimmt, entscheidet über die Annahme die Wehrführung (bis zu einer bestimmten Wertgrenze) und darüber hinaus der Wehrvorstand (§ 2 b Abs. 3 BrSchG). Bei der Annahme ist auch festzulegen, ob die Zuwendung dem Sondervermögen oder dem Gemeindevermögen für Zwecke nach dem BrSchG zugeführt wird (§ 2 b Abs. 4 BrSchG).

 

Aufgrund vorstehender Rechtslage werden die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Verwendungszwecke für die Jahre 2020 und 2021 aufgeführt:

 

2020

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Verwendungszweck

Friesen Apotheke Momme Imbusch e. K

Geldzuwendung

1.267,42 EUR

rderung des Feuerschutzes

Majo und Daniela Schier

Geldzuwendung

300,00 EUR

rderung des Feuerschutzes

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz GmbH

Geldzuwendung

103,20 EUR

rderung der Heimat- und Kulturpflege

Turnverein Trappenkamp e. V.

Geldzuwendung

800,00 EUR

rderung der Jugendarbeit

Gemeindewerke Trappenkamp

Sachzuwendung

1.320,00 EUR

rderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Wald-Apotheke

Sachzuwendung

600,00 EUR

rderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Summe

 

4.390,62 EUR

 

 

 

2021

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Verwendungszweck

Ute Böse

Geldzuwendung

300,00 EUR

rderung des Feuerschutzes

Markus Fischer

Geldzuwendung

120,00 EUR

rderung des Feuerschutzes

Kreisjugendring e. V.

Geldzuwendung

150,00 EUR

rderung der Jugendarbeit

Verein für Jugend und Kulturarbeit

Geldzuwendung

175,00 EUR

rderung der Jugendarbeit

Turnverein Trappenkamp e. V.

Geldzuwendung

600,00 EUR

rderung der Jugendarbeit

Gemeindewerke Trappenkamp

Sachzuwendung

1.080,00 EUR

rderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Summe

 

2.425,00 EUR

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss erforderlich.

 

 

 


Anlage/n:

-/-