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Vorlage - VO/2022/275/02GV  

Betreff: Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2020 und 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Information
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Information
10.01.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 15.000,00 EUR entscheidet nach § 2 Abs. 2 Nr. 9 der Hauptsatzung der Bürgermeister (darüber die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber jährlich über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 EUR hinausgehen, zu berichten.

 

Einen Sonderfall stellen Zuwendungen für Zwecke der Feuerwehr dar. Nach § 2 b Abs. 2 des Brandschutzgesetztes (BrSchG) dürfen für diese neben dem Bürgermeister auch die Wehrführung entsprechende Angebote einwerben und annehmen. Dienen solche Zuwendungen dem Brandschutz sind diese ab der genannten Wertgrenze auch der Gemeindevertretung zu berichten. Sind Zuwendungen aber für das Sondervermögen „Kameradschaftskasse“ bestimmt, entscheidet über die Annahme die Wehrführung (bis zu einer bestimmten Wertgrenze) und darüber hinaus der Wehrvorstand (§ 2 b Abs. 3 BrSchG). Bei der Annahme ist auch festzulegen, ob die Zuwendung dem Sondervermögen oder dem Gemeindevermögen r Zwecke nach dem BrSchG zugeführt wird 2 b Abs. 4 BrSchG).

 

Aufgrund vorstehender Rechtslage werden die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Verwendungszwecke für die Jahre 2020 und 2021 aufgeführt:

 

2020

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Verwendungszweck

Sparkasse Südholstein

Geldzuwendung

280,00 EUR

rderung des Feuerschutzes

Eggert Landtechnik

Geldzuwendung

150,00 EUR

rderung des Feuerschutzes

Summe

 

430,00 EUR

 

 

 

2021

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Verwendungszweck

-/-

-/-

-/-

-/-

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

 


Anlage/n:

-/-