Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/234/08GV  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Kameradschaftskasse der Feuerwehr Tensfeld für das Jahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Eike Tralau
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
21.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 2a Abs. 3 Brandschutzgesetz haben die Freiwilligen Feuerwehren, in denen die vorhandenen Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinde eingestuft sind, jährlich einen Einnahme- und Ausgabeplan zu erstellen. Über diesen muss von der Gemeindevertretung beraten und abgestimmt werden. Dieser sollte von der Feuerwehr möglichst vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erstellt und dann in dieser letzten Sitzung des Jahres von der Gemeindevertretung beraten und möglichst beschlossen werden.

Der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2023 liegt auch bereits vor, so dass über diesen abgestimmt werden kann.

 

Etwaige Unstimmigkeiten bestehen nicht, so dass diesem verwaltungsseitig zugestimmt werden kann.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird, verwaltungsseitig vorgeschlagen, dem Einnahme- und Ausgabeplan der Kameradschaftskasse r 2023 zuzustimmen

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EA-Plan FF Tensfeld 2023 (226 KB)