Vorlage - VO/2022/213/09SV
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Sachverhalt:
Die gewünschte Sitzungsteilnahme von Herrn Kech ist urlaubsbedingt nicht möglich – stattdessen hat er folgende schriftliche Zusammenfassung erarbeitet:
Hinweis der Verwaltung
Das LLUR bzw. die AktivRegion Holsteins Herz hat für das Projekt „Erneuerung und Erweiterung eines Schulhofes der Sventana Schule im Grundschulbereich“ eine Förderung von bis zu 100.000 EUR bewilligt. Mit dieser Bewilligung werden die Investitionen in ein bestimmtes Konzept gefördert. Das geförderte Konzept hat folgende Inhalte:
a) Erneuerung des Bodenbelags (Abbruch Bestand und neue Pflasterung)
b) Erneuerung/Ergänzung der Beleuchtung des Schulhofes (LED-Beleuchtung)
c) Schaffung eines neuen, hellen, überdachten Fahrradabstellbereichs
d) Neuausstattung mit themenbezogenen Spielgeräten (Spiellandschaft)
e) Errichtung eines Bolzplatzes
f) Ausstattung zu einem aktiv nutzbaren lernpädagogischen Außenbereich
g) Umsetzung eines Naturprojektes („Grünes Klassenzimmer“ und Balancierparcour)*
h) Ergänzung vorhandene Umzäunung und Anlegung von Blühwiesen.
*Im Rahmen des Naturprojektes sollen Gemüse-, Kräuter- (auch Hochbeete) und Obstbeete sowie ein Sinnes- (Tastparcour) und Barfußpfad, ein Balancierparcour und ein Weidentunnel entstehen.
Da eine erste Ausschreibung der Maßnahme Gesamtkosten von 500.000 EUR ergab, wurde diese Ausschreibung aufgehoben und hat sich AG „Schulhofgestaltung“ zusammengefunden und Überlegungen zu Kostenminderung angestellt. Ergebnis ist, dass nicht alle o. a. Teilmaßnahmen durchgeführt werden sollen bei Investitionskosten von rd. 250.000 EUR. Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen werden nachfolgend aufgeführte Teilmaßnahmen (wenn auch weniger aufwändig und kostenintensiv) realisiert:
a) Erneuerung des Bodenbelags (wenn auch nicht vollständig neu gepflastert)
d) Neuausstattung mit themenbezogenen Spielgeräten (Spiellandschaft Bauernhof)
e) Errichtung Bolzplatz (wenn auch einfacherer Bodenbelag)
f) Ausstattung zu einem aktiv nutzbaren lernpädagogischen Außenbereich (da müsste mit der Schule
gesprochen werden, warum das so ist)
g) Umsetzung eines Naturprojektes (da müsste nur darauf geachtet werden, dass die o. a.
Ausstattung auch enthalten ist).
Nach Mitteilung des LLUR ist die bewilligte Förderung nicht gefährdet, wenn alle o. a. Teilmaßnahmen realisiert werden. Wenn aus Kostengründen einfachere Varianten gewählt werden, ist das unproblematisch (z. B. kleinerer Balancierparcour), weniger Hochbeete, nicht durchgehend neu gepflasterter Schulhof, kleinerer Fahrradabstellbereich). Dieses wäre aber über einen Änderungsantrag mitzuteilen. Wenn Teilmaßnahmen aber nicht oder konzeptionell anders (z. B. Fahrradabstellbügel statt neuer, heller, überdachter Bereich) ausgeführt werden sollen, müsste dieses auch über einen Änderungsantrag mitgeteilt werden und dieser würde dem Vorstand von Holsteins Herz zur neuen Beurteilung vorgelegt werden. Die nächste Vorstandssitzung findet im Oktober statt.
Es wäre somit sinnvoll zu ermitteln, ob mit weiteren 100.000 EUR die noch nicht vorgesehenen Teilmaßnahmen umgesetzt und evtl. noch nicht vorgesehene Ausstattung realisiert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Anlage/n: