Vorlage - VO/2022/168/03GV
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Sachverhalt:
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist nach § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik), der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik), den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik), der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik) und dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik). Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht (§ 52 GemHVO-Doppik) beizufügen.
Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses 2020 bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Damsdorf für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 3 GO).
Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt, wobei eine Prüfung der Kassenbelege für das Haushaltsjahr 2020 nicht vorgesehen ist. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Die Gemeinde Damsdorf schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Jahresfehlbetrages von 22.300,00 EUR mit einem Jahresüberschuss von 286.591,26 EUR ab. Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresüberschusses benötigt werden, der Ergebnis- oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Gemeinde Damsdorf hat keinen vorgetragenen Fehlebtrag auszugleichen und hat somit eine Zuführung zu den Rücklagen zu erfolgen. Die Ergebnisrücklage soll mindestens 10 % und darf höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 91.046,05 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen, die dann ihren Höchstbetrag von 220.841,54 EUR erreicht (33 % von 669.216,78 EUR), und den verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 195.545,21 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, die sich dann auf 864.761,99 EUR erhöht.
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Ergebnisrücklage um 91.046,05 EUR auf 220.841,54 EUR.
Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um 195.545,21 EUR auf 864.761,99 EUR.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt, den Jahresabschluss 2020 in der vorliegenden Form.
- Die Gemeindevertretung beschließt weiter, erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 91.046,05 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen, die dann ihren Bestand auf 220.841,54 EUR erhöht und den verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 195.545,21 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, die sich dann auf 864.761,99 EUR erhöht.