Vorlage - VO/2022/154/10GV
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Sachverhalt:
Am 03.05.2022 haben die Sportschützen Trappenkamp e.V. den anliegenden Antrag an den Bürgermeister gestellt, der die Beratung im Finanzausschuss vorschlug.
Da weder der Finanzausschuss noch der lt. Hauptsatzung zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales zeitnah tagen, kann die Gemeindevertretung die Entscheidung an sich ziehen.
Auf Nachfrage am 19.05.2022 und 30.05.2022 hat die Vorsitzende Frau Steinmetz die beantragte Höhe des Zuschusses auf 2.000 € beziffert.
Die Anträge für die Jahre 2021 und 2022 auf den Betriebskostenzuschuss von 150 €/ jugendlichem Sportler hat sie ebenfalls am 30.05.2022 gestellt.
Diese Zuschüsse sind bereits durch den Grundsatzbeschluss der Gemeinde aus dem Jahr 2006 entschieden und führen zu einer Zuschusshöhe von
2021 = 9 Jugendliche x 150 € = 1.350 €
2022 = 9 Jugendliche x 150 € = 1.350 €
2.700 €
Zur Orientierung:
Der TV Trappenkamp e.V. nutzt die gemeindeeigenen Sportstätten.
Finanzielle Auswirkungen:
PSK 421000.5317000 Planansatz 17.000 € vermindert um
Zuschüsse TVT lt.BiSo 23.05.2022 gesamt 5.420 €
Betriebskosten Sportschützen s.o. 2.700€
vorauss. Übungsleiterentschädigung 6.000 €
Hallentraining Tennis 500 €
Restmittel 2.380 €
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Zuschuss zu den Energiekosten an die Sportschützen Trappenkamp e.V. in Höhe von 2.000 €
Anlage/n:
Antrag mit Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20220502_Antrag (248 KB) |