Vorlage - VO/2022/151/06GV
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Sachverhalt:
Der WZV hat der Gemeinde ein Angebot für den Einbau eines fernauslesbaren Datenloggers im Hauptpumpwerk im Seeweg unterbreitet. Hierbei würden Gesamtkosten in Höhe von 4750,- € anfallen.
Derzeit wird der Zählerstand des transportierten Abwassers nach Dersau monatlich durch Mitarbeiter des WZV abgelesen. Dadurch entstehen je Ablesung Kosten in Höhe von rund 200,- €. Mit dem Einbau eines Datenloggers können diese Daten fern ausgewertet werden, weshalb die vorgenannten Ablesekosten entfallen würden. Die Investition hätte sich somit bereits nach 1 ¾ Jahren amortisiert. Damit genauere Auswertungen über den Abwasserbedarf ermittelt werden können (z.B. Auswirkungen der Campingsaison), wäre eine Fernablesung auch im täglichen oder wöchentlichen Rhythmus möglich.
Allerdings würde somit auch eine regelmäßige Sichtkontrolle der Anlage durch die Mitarbeiter WZV entfallen und lediglich bei Wartungsarbeiten stattfinden. Das rechtzeitige Erkennen von Störungen, Fehlern oder Mängeln wird somit erschwert.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird eine solche Investition langfristig jedoch empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Anschaffung und den Einbau des Datenloggers fallen Kosten in Höhe von 4750,- € netto an. Finanzmittel wurden für diese Investition nicht veranschlagt, stehen jedoch im Deckungskreis in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Einbau eines fernauslesbaren Datenloggers gemäß dem Angebot des WZV zu beauftragen.
Anlage/n: