Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/128/02GV  

Betreff: Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Nutzung des Grundstückes Kronberg 5, Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:3.4
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
24.05.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Finanzamt Neumünster ist an die Verwaltung herangetreten, da bei einer Überprüfung im Rahmen der Einheitsbewertung festgestellt wurde, dass das Grundstück nicht mehr bebaut ist und vermutlich als Parkplatz genutzt wird.

Es sollte verwaltungsseitig geprüft werden, wann der Abriss erfolgt ist und ob ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt wurde.

 

Anhand einer Rechnung aus dem Jahr 2016 konnte festgestellt werden, dass der Abriss im Januar 2016 erfolgt ist. Die Bauaufsicht beim Kreis Segeberg teilte mit, dass der Abriss angezeigt wurde, allerdings keiner Genehmigung bedurfte.

Eine Nutzungsänderung wurde nicht beantragt, so dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Wohnbebauung auf dem Grundstück zulässig ist.

 

Den Sitzungsprotokollen der gemeindlichen Gremien ist zu entnehmen, dass 2018/2019 auf der Fläche Befestigungsmaterial aufgebracht wurde, damit diese vorübergehend als Parkfläche genutzt werden kann. Zudem wurden 2019 Parkbänke aufgestellt.

 

Die Bauaufsicht hatte darauf hingewiesen, dass bei einer Parkplatznutzung dringend eine Nutzungsänderung zu beantragen ist, da auch umweltrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Umweltschädliche Stoffe (z.B. Benzinreste, Öl) dürfen nicht in das Erdreich gelangen. Auch Lärm durch an- und abfahrende Fahrzeuge können eine Auswirkung auf die umliegenden Nutzungen haben, denn auch hier ist eine Veränderung zur vorherigen Wohnnutzung eingetreten.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Falle einer Nutzungsänderung als Parkplatz sind möglicherweise Immissionen zu untersuchen und ggf. bauliche Maßnahmen zur Versiegelung erforderlich. Der erforderliche Umfang der Maßnahmen ist mit der Bauaufsicht zu klären. Zu den Kosten kann noch keine Einschätzung abgegeben werden. 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, für das Grundstück Kronberg 5 eine Nutzungsänderung zu beantragen. Das Grundstück soll weiterhin als Parkplatz genutzt werden.

 

Alternative 2:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Grundstück Kronberg 5 nicht weiter als Parkplatz genutzt werden soll. Eine Absperrung und/oder Hinweisschilder sind aufzustellen.

 

 

 

 

 


Anlage/n: