Vorlage - VO/2022/116/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 25.03.2021 einen Beschluss zur Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule gefasst. Der Beschluss beinhaltete die Beauftragung eines Architekten mit der Planung und die Umsetzung der Maßnahme in 2022. Weiterhin sollten Fördermittel zur Finanzierung der Maßnahme eingeworben werden.
Das mit der Planung beauftragte Architekturbüro hat die bisherigen Verfahrensschritte in einem Sachstandsbericht erläutert, der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.
Beigefügt ist auch eine aktualisierte Planzeichnung entsprechend den Wünschen der Arbeitsgemeinschaft sowie eine aktualisierte Kostenschätzung.
Im Zusammenhang mit der Förderung der Maßnahme hat die Finanzabteilung des Amtes mitgeteilt, dass für Trappenkamp bisher keine Förderung beantragt ist. Nach Einschätzung der Finanzabteilung kommt nur eine Investitionsförderung des Kreises in Frage (Höchstbetrag= 50.000 EUR). Das Förderprogramm läuft aber in der ersten Jahreshälfte 2023 aus (ob es verlängert oder vergleichbar ersetzt wird, ist z. Z. nicht bekannt). Eine Förderung über Holsteins Herz wird ausgeschlossen, weil der Schulhof außerhalb der Schulzeiten nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Beim PSK 211000.7852000 sind 80.000 EUR für diese Maßnahme bereitgestellt. Bei Schätzkosten von rd. 300.000 EUR besteht eine Finanzierungslücke von rd. 220.000 EUR. Eine mögliche Kreisförderung von 50.000 EUR schließt diese nicht. Es muss durch die Gemeinde festgelegt werden, ob die Finanzierungslücke von rd. 170.000 EUR durch Einsparungen an anderer Stelle geschlossen werden kann, z.B. bei der Sanierung des Sportlerheims. Da sind beim PSK 424020.7851037 470.000 EUR bereitgestellt. Die Maßnahme wird in diesem Jahr wohl nicht mehr durchgeführt. Wenn eine Förderung über den Kreissportverband beantragt werden soll (Förderquote: rd. 25 %), würde der vermutlich erst in der Herbstsitzung dazu eine Entscheidung treffen.
Es ist auch eine Förderung nach GAK grundsätzlich möglich. Die Förderquote würde 65–75 % betragen.
Nach Mitteilung der Finanzabteilung hat das LLUR Itzehoe am 27.04.2022 das iEK der Gemeinde im Ergebnis als Ortskernentwicklungskonzept anerkannt mit der Einschränkung, dass eine Überarbeitung des IEK mit ausführlicheren Beschreibungen und Ranking der Maßnahmen und Benennung von Schlüsselprojekten empfohlen wird.
Eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme ist nach aktuellem Stand ohne abschließende Klärung der Förderung nicht möglich. Auch sind die bereit gestellten Finanzmittel derzeit nicht auskömmlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt.
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird nicht abgegeben. Verwaltungsseitig wird empfohlen, aufgrund der hohen Förderquote die Entscheidung über die Fördermittel abzuwarten, auch wenn dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Anlage/n:
Sachstandsbericht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Neugestaltung Schulhof GS Trappenkamp (501 KB) | ||||
2 | Kostenschätzung Schulhofgestaltung GS Trappenkamp (167 KB) | ||||
3 | GS Trappenkamp Sachstandsbericht (129 KB) |