Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/113/04GV  

Betreff: Jahresabschluss 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
07.02.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 95m Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

Nach § 95n Abs.5 GO ist bei der Gemeinde Gönnebek für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig. Abschließend hat die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss zu beschließen. (§95 n Abs.3 GO)

Gem. § 3 Abs. 1 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Gemeinde Gönnebek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§95 n Abs. 1 GO).

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. (§95n Abs.3 GO)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Feststellung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 102.440,15 € und dessen Ausgleich gem. § 26 Abs.3 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik)  aus der Ergebnisrücklage, welche dadurch im Bestand von 540.310,12 € auf 437.869,97 € abnehmen wird.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 in vorliegender Form.

b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter den Ausgleich des festgestellten Jahresfehlbetrages aus dem Bestand der Ergebnisrücklage in voller Höhe. Der Bestand der Ergebnisrücklage verringert sich dadurch auf 437.869,97 €

 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2021 mit Anhang und Lagebericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 04 GÖ. JA 2021_0001 (7214 KB)      
Anlage 2 2 04 GÖ. JA 2021_0002 (3112 KB)