Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/111/10GV  

Betreff: Installation von PV- oder Solarthermieanlagen auf gemeindlichen Gebäuden
hier: Festlegung der Gebäude und Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:SG 3.3
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
24.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

r die Beauftragung eines Ing. Büros wurden im Vorwege sämtliche Gebäude der Gemeinde Trappenkamp darauf untersucht, ob die Installation einer PV- oder Solarthermieanlage wirtschaftlich erscheint. Folgende Gebäude wurden betrachtet:

 

  1. Franz Bruche Halle:  Hier wurde schon im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung vom Statiker eine Einschätzung eingeholt. Nicht nur aus statischer Sicht ist dies nicht möglich sondern auch aus der Gegebenheit, dass es sich hierbei um ein Flachdach mit Folienabdichtung handelt und diese bei Einbau einer Anlage nicht mehr gewartet werden kann. Die Schweißhte sind infolge Überdeckung mit Bautenschutzmatten nicht mehr sichtbar und bilden somit Schwachstellen.
  2. cherei: Auch hier ist ein Flachdach mit Folienabdichtung vorhanden ist und wegen der Wartung eher nicht zu empfehlen.
  3. Sportlerheim:  Im Zuge einer Sanierung / Erweiterung ist eine Anlage geplant und von daher kann im Moment von einer genaueren Untersuchung abgesehen werden.
  4. Jugendzentrum: Aufgrund der geplanten Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm sollte eine Prüfung einer PV-Anlage durch den Sanierungsträger erfolgen.
  5. Friedhofskapelle: hier ist auch ein Flachdach mit Folienabdichtung vorhanden und wegen der Wartung sowie der starken Beschattung eher nicht zu empfehlen.
  6. Bauhof Tischlerei: Das Gebäude Bauhof / Tischlerei und ehem. Wohnung hat vor 3 Jahren ein neues Dach erhalten. Daher wäre eine genauere Untersuchung zu empfehlen.
  7. Kindergarten „Pusteblume“: Die umfangreichen Umbau- / Erweiterungsmaßnahmen sind abgeschlossen, so dass nun eine genauere Untersuchung zu empfehlen ist.
  8. Amtsgebäude Bürgerhaus: Hier ist auch ein Flachdach mit Folienabdichtung vorhanden und wegen der Wartung sowie der starken Beschattung eher nicht zu empfehlen.
  9. Hausmeisterwohnhaus: Baulich steht nur eine kleinere Fläche für eine Photovoltaikanlage zur Verfügung; eine Brauchwassererwärmung jedoch wäre zu empfehlen. Grundsätzlich könnte dies Gebäude näher untersucht werden.
  10. Schulzentrum:  In naher Zukunft bzw. im Moment sind Erweiterungsmaßnahmen / Modernisierungsmaßnahmen in der Umsetzung, bei der auch eine Anlage eingebaut wird.  r die bestehenden Gebäude, wie Altbau Gebäudeteil 3 und 2 macht es jedoch keinen Sinn, da diese in naher Zukunft auch saniert werden sollen.
  11. Wohnung Ostlandplatz: Aufgrund der geplanten Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm sollte eine Prüfung einer PV-Anlage durch den Sanierungsträger erfolgen.
  12. Alte Fahrzeughalle FFW: Das Gebäude hat vor 6 Jahren ein neues Dach erhalten und hier wäre eine genauere Untersuchung zu empfehlen.
  13. FFW ehem. Verwaltungsgebäude (Ensemble Bauhof): Aufgrund der geplanten Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm sollte eine Prüfung einer PV-Anlage durch den Sanierungsträger erfolgen.
  14. Bauhof Fahrzeughalle: Das Gebäude hat vor 3 Jahren ein neues Dach erhalten und hier wäre eine genauere Untersuchung zu empfehlen.

Schlussfolgernd sind folgende Gebäude näher zu untersuchen:

 

  1. Bauhof Tischlerei 
  2. Bauhof Fahrzeughalle
  3. Kindergarten „Pusteblume“
  4. Hausmeisterwohnhaus
  5. Fahrzeughalle FFW
  6. Dachfläche Fachraumtrakt RHS

Entsprechend der vorgenannten Gebäude wurde eine Preisanfrage bei Ing. Büros durchgeführt. Das Ing. Büro E. P. hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und kann nunmehr beauftragt werden, die vorgenannten Gebäude für die Montage von Photovoltaikanlagen näher zu untersuchen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für den Prüfauftrag sind unter dem PSK 111080.0909000 in 2022 nicht veranschlagt worden. Die überplanmäßige Ausgabe kann jedoch durch das PSK 24020.0901037 (Sanierung und Umbau Sportlerheim) gedeckt werden, da die Finanzmittel dieses Jahr nicht mehr ausgegeben werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Gebäude für eine Installation der PV-Anlage durch das Büro E. P. aus H. zu untersuchen: Bauhof Tischlerei, Bauhof Fahrzeughalle, Kindergarten „Pusteblume“, Hausmeisterwohnhaus, Fahrzeughalle der ehem. Feuerwehr und der Dachfläche des Fachraumtraktes Richard-Hallmann-Schule.

 

 

 


Anlage/n: