Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/107/02GV  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (Neufahrzeug)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Löschfahrzeug LF 10/6 der Freiwillige Feuerwehr Bornhöved wird demnächst 20 Jahre alt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.02.2020 wurde angeregt, dass im Sommer 2022 die Planungen für eine Neubeschaffung beginnen sollen.

 

Aufgrund der vorliegenden Kriterien zur Sicherstellung des Brandschutzes (Feuerwehrbedarfsplan) ist die Anschaffung eines Löschfahrzeuges notwendig. Damit die Kriterien erfüllt werden, bietet sich die Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an

Die genauen Gesamtkosten (ca. 550.000,00 600.000,00 €) für ein HLF 20 nnen zu diesem Zeitpunkt nur sehr schwer eingeschätzt werden.

Jedoch steht eine Förderung vom Kreis Segeberg in Höhe von 240.000,00 € in Aussicht.

Das genaue Leistungsverzeichnis wird in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Bornhöved erstellt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten von ca. 310.000,00 € bis 360.000,00 € (nach Abzug der Förderung)

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der grundsätzlichen Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (HLF 20) wird zugestimmt.

 

 

 

 


Anlage/n: