Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/333/02GV-2  

Betreff: Erweiterung des Jugendhauses durch einen Anbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelBezüglich:
VO/2020/333/02GV
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
24.05.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
05.09.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved abgelehnt   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved zurückgestellt   
30.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
08.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved abgelehnt   
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde plant eine Erweiterung des Jugendhauses.

 

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 17.08.2021 über das Thema beraten und dazu folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Anbau eines Raumes an das Jugendhaus mit einer Größe von ca. 20 m². Der Anbau soll im Stil des bestehenden Gebäudes erfolgen. Das von der Gemeinde zu beauftragende Architekturbüro erhält einen Grundrissvorschlag auf dessen Grundlage die Planung erfolgen soll“.

 

Des Weiteren tagte der Bauausschuss am 24.05.2022 erneut zur selben Angelegenheit nunmehr mit folgendem Beratungsergebnis:

Das Gremium spricht dafür aus, den Gruppenraum an der Nordseite des Gebäudes gespiegelt anzubauen durch die Verbreitung des Gebäudes. Die Verbreiterung soll mit 3,30m Breite die Maße des vorhandenen Abstellraumes umfassen. Herr Bickel wird hierzu bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2022 eine entsprechende Skizze anfertigen und die zu erwartenden Kosten berechnen. Der Anbau benötigt keinen Wasseranschluss, sondern braucht lediglich geheizt werden.

 

Dieser Entwurf (s. Anlage) soll sodann für die weitere Planung als Grundlage herangezogen werden.

 

Es soll neben einem großen Gruppenraum in der Größe wie der bestehende) eine weitere Räumlichkeit zur Unterstellung von Spielgeräten erstellt werden.

 

Die jetzige Situation mit dem Gründach lässt im nur folgende 2 Varianten zu:

Die Variante 1: mit einem Flachdach auch als Gründach geplant.

 

Die Variante 2: in gleicher Bauweise, wie das bereits bestehende Gebäude mit einem Satteldach als Gründach.

 

Die bauliche Ausführung soll in gleicher Bauweise, wie das bestehende Gebäude, also in Holzständerwerk erfolgen.

 

r die Berechnung des vorläufigen Honorars des Architekturbüros einschl. Statik der Variante 1 wurden die Baukosten auf Grundlage der Skizze gem. umbauten Raum auf ca. 225.000 EUR* geschätzt. Variante 2 wird auf ca. 265.000 EUR* einschl. Nebenkosten geschätzt. Es ist ein Bauantrag für das Bauvorhaben erforderlich.

 

*Baukosten geändert (siehe nachstehende Ergänzung)

 

Ergänzung am 06.07.2022

 

Aufgrund des Beratungsergebnisses in der Gemeindevertretung am 30.06.2022 wurde die Beschlussvorlage um eine Kostenschätzung ergänzt. Die Summe der Bauwerkskosten ist darin mit 188.588,23 EUR angegeben.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Planungskosten stehen ausreichend Finanzmittel unter 2/36600.0322000 zur Verfügung.

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, ein Architekturbüro mit der Planung des Anbaus an das Jugendhaus mit Variante  2   zu beauftragen.

Die Grundlage für die Planung bildet der als Anlage beigefügte Planentwurf.

 

 

 


Anlage/n:

Skizze/Handzeichnung

Planentwurf Grundriss und Ansichten

Kostenschätzung

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Skizze Anbau Jugendhaus (71 KB)      
Anlage 2 2 Planentwürfe (288 KB)      
Anlage 3 3 Kostenschätzung (934 KB)      
Stammbaum:
VO/2020/333/02GV   Beratung und Beschluss zur Errichtung eines Blockhauses und eines Unterstandes am Jugendhaus Bornhöved   11 Bürgerservice   Vorlage
VO/2020/333/02GV-1   Beratung und Beschluss zur Errichtung eines Blockhauses und eines Unterstandes am Jugendhaus Bornhöved   Fachbereich 2 - Bürgerservice   Vorlage
VO/2020/333/02GV-2   Erweiterung des Jugendhauses durch einen Anbau   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage
O/2020/333/02GV-2-1   Beratung über eine Erweiterung des Jugendhauses durch einen Anbau   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage