Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/071/02GV  

Betreff: Vergabekriterien für die Grundstücksvergabe für das neue Baugebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anna-Lena GerthAktenzeichen:3.4
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Lütjens, Anna-Lena
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
05.04.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde erschließt neben dem Baugebiet „Himmelsblick“ ein weiteres Baugebiet (B-Plan Nr. 25). Die Gemeindevertretung soll über die Vergabekriterien für die Baugrundstücke entscheiden. Im Baugebiet „Himmelsblick“ wurden seinerzeit folgende Vergabekriterien vorgegeben: 

 

  1. Bei der Vergabe der Bauplätze für Einzel- und Doppelhausbebauung ist Bornhöveder Bürgern Vorrang zu gewähren.
  2. In den Grundstückskaufverträgen für Einzel- und Doppelhausbebauung ist eine verbindliche Baubindung von drei Jahren aufzunehmen.
  3. In den Grundstückskaufverträgen für Einzel- und Doppelhausbebauung ist eine Verpflichtung für die Käufer aufzunehmen, die eine eigenwohnliche Nutzung für mindestens drei Jahre nach Bezugsfertigkeit beinhaltet.
  4. Bei Belegung eines Grundstücks für Einzel- und Doppelhausbebauung mit mehreren Bornhöveder Interessenten hat die Zuteilung durch ein Losverfahren stattzufinden.

 

Die Gemeindevertretung möge darüber entscheiden, ob die aufgezählten Vergabekriterien für das Baugebiet Himmelsblick auch für das neu zu erschließende Gebiet (B-Plan Nr. 25) übernommen werden sollen. Ggfs. ist darüber zu beraten, ob weitere Vergabekriterien ergänzt werden sollen, welche soziale Aspekte in den Vordergrund stellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 


Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabekriterien für das neu zu erschließende Baugebiet (B-Plan Nr. 25).

 


Anlage/n: