Vorlage - VO/2022/069/02GV
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Sachverhalt:
I.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 28.02.2022 über die Durchführung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen beraten mit dem Ergebnis, dass in erster Priorität in 2022 eine Sanierung des Katenlandweges erfolgen soll. Ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung wurde am 10.03.2022 auch gefasst. Damit sind die in 2022 haushaltsmäßig für die Straßenunterhaltung bereit gestellten Finanzmittel erschöpft.
II.
Der Bauausschuss hat weiterhin entschieden, dass in der folgenden Sitzung die zur Beratung vorgelegte Prioritätenliste hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen zu konkretisieren ist.
Aufgrund des Beratungsergebnisses im Bauausschuss wurde eine Matrix mit Priorisierung der Maßnahmen erstellt sowie eine Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen vorgenommen.
Nicht näher untersucht wurden Straßen, die im Sanierungsgebiet liegen oder sich nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde befinden.
III.
Erstellung einer Matrix mit Schadenbildern und Priorisierung:
| Schadensbild | Schäden | Straßenkategorie | Verkehrsbelastung | Prüfungen | Kanalbauarbeiten |
| Summe | Rang |
Am Schwarzen Berg | Einige mittelstarke Schäden in der Asphaltoberfläche, Teilaufbrüche, Risse und fehlende Wasserführung | 3
| 4
| 1
| 0
| 0
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| 8
| 1
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Kattekerbarg | Starke Schäden, keine durchgehende Asphaltoberfläche mehr vorhanden, fehlende Wasserführung
| 4
| 1
| 1
| 0
| 0
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| 6
| Vorschlag Rückbau siehe unten |
Alte Plöner Chaussee | Teilaufbrüche in dem Bereich von der Unterführung bis Brücke RRB, Risse, teilweise Wasserführung wiederherstellen
| 2
| 4
| 1
| 0
| 0
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| 7
| 2
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Hindenburgallee | Risse und kleinere Aufbrüche, wurde bereits mit Kaltasphalt saniert, noch geschlossenes Erscheinungsbild
| 1
| 3
| 1
| 0
| 0
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| 5
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Wiesengrund | Einige mittelstarke Schäden, Aufbrüche, fehlende Wasserführung und bereits drohende Verkehrsbelastung | 3
| 1
| 1
| 0
| 0
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| 5
| 3
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Gartenstraße | Risse und kleinere Aufbrüche
| 1
| 1
| 1
| 0
| 0
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| 3
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Am Teich | Einige mittelstarke Schäden in der Asphaltoberfläche, Teilaufbrüche, Risse und schlechte Wasserführung | 2
| 2
| 1
| 0
| 0
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| 5
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Osloweg | Risse bereits saniert, jedoch kein einheitliches Erscheinungsbild | 1
| 2
| 1
| 0
| 0
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| 4
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Sventanaring | Risse und kleinere Aufbrüche
| 2
| 2
| 1
| 0
| 0
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| 5
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Moorblick | Risse bereits saniert jedoch kein einheitliches Erscheinungsbild
| 1
| 2
| 1
| 0
| 0
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| 4
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Apfelallee | Im Bereich Kurve zur Lindenstraße fehlt teilweise die Wasserführung
| 2
| 2
| 1
| 0
| 0
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| 5
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Kornkamp | Risse und kleinere Aufbrüche, wurde bereits einmal mit Kaltasphalt saniert, noch geschlossenes Erscheinungsbild, Risse und kleinere Aufbrüche
| 3
| 1
| 1
| 0
| 0
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| 5
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Alte Landstraße | Risse und kleinere Aufbrüche
| 1
| 2
| 1
| 0
| 0
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| 4
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Sandensiedlung | Risse und kleinere Aufbrüche, wurde bereits eimit Kaltasphalt saniert noch geschlossenes Erscheinungsbild
| 1
| 1
| 1
| 0
| 0
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| 3
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IV.
Aus den Ergebnissen der Matrix sowie der uns bekannten Situation der jeweiligen Straßen, sei es vorangegangene Sanierungen, besondere Nutzungen bzw. anstehende planerische Veränderungen, ergibt sich folgende verwaltungsseitig empfohlene Rangfolge:
1. Am Schwarzen Berg weist der Bereich von der Einmündung Tannenweg bis zum Spielplatz erhebliche Risse und mehrere Teilaufbrüche auf. Die Bankette und Wasserführung ist wiederherzustellen. Ein Teilbereich im Hornsweg / Am Schwarzen Berg, Höhe Pumpstation sowie Alte Plöner Landstraße wurde bereits saniert, so dass mit diesem Bereich ein sinnvoller Abschluss erfolgen würde. Die Kosten sind aufgrund der momentanen Situation schwer abschätzbar, sollten aber mit 35.000 € für das Aufbringen einer neuen Deckschicht zu realisieren sein.
2. Die Alte Plöner Chaussee wurde bereits in Teilbereichen saniert. Mittlerweile sind jedoch in dem Bereich von der Brücke am RRB bis zur Unterführung der B 432 einige Risse und weitere Straßenschäden zu erkennen lassen, die eine zeitnahe Deckensanierung begründen. In diesem Bereich sind keine Borde bzw. Kanalbauwerke im Straßenbaukörper vorhanden, so dass das Aufbringen einer Decke ausreichend ist. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel werden auf 60.000 € geschätzt.
3. Der Wiesengrund weist erhebliche Schäden auf, die mittlerweile zeitnah saniert werden sollten. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der geringen Punktzahl aus der Matrix ergibt sich die Rangfolge 4. Aber infolge der starken Nutzung durch den Bauhof wäre ein Vorziehen der Sanierung zu empfehlen. Für die Wiederherstellung der Wasserführung sowie Erneuerung der Deckschicht sind Kosten in Höhe von 42.000 € zu erwarten.
4. Alte Plöner Landstraße/ Kattekerbarg: die Oberfläche ist weitgehend nicht mehr als geschlossene Fahrbahn zu erkennen. Der hintere Bereich ist in wassergebundener Bauweise für die landschaftliche Nutzung als Feldweg vorhanden. Die Bankette ist abzuschieben. Aufgrund der geringen Nutzung ab Einmündung Wohnhaus Alte Plöner Landstraße / Kattekerbarg ist über einen Rückbau in wassergebundener Bauweise nachzudenken.
Die Fläche im Bereich Zugang Wanderweg wird als Parkplatzfläche genutzt und die Gemeinde sollte überlegen, den Bereich als Wendehammer auszubauen und Parkplätze für die Naherholung herzustellen. Momentan ist jedoch keine Notwendigkeit zu erkennen, die Straße mit (z.B.) einer neuen Deckschicht zu versehen. Lediglich die Bankette ist abzuschieben, um die Wasserführung wiederherzustellen.
Aufgrund des Hinweises einer Anwohnerin (siehe beigefügtes Schreiben) sowie des zu erkennenden Sanierungsbedarfs sollte über eine grundsätzliche Änderung der vorhandenen Situation nachgedacht werde. Eine bessere Parkmöglichkeit für die Nutzung des Rundwanderweges wäre z. B. eine planerische Aufgabe. Dies wäre jedoch ein völlig neuer Punkt und sollte, sofern gewünscht, gesondert behandelt werden. Aus diesem Grund wird für die Unterhaltungsarbeiten auch nur das Abschieben der Bankette empfohlen (Kosten ca. 5.000 EUR)
V.
Weiterhin ist in dem Beschluss des Bauausschusses ein Prüfauftrag an die Verwaltung ergangen, ob eine Sanierung des Gehweges im Bereich Kieler Tor in die Städtebauförderung fällt. Die Straße „Kieler Tor“ liegt in dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Sanierungsgebiet.
Finanzielle Auswirkungen:
I.
Bereits beschlossene Maßnahmen sind im Einzelnen:
-„Zu den Wurthen“ 1.BA (lt. erteiltem Auftrag i.H.v. 75.872,96 EUR),
-„Zu den Wurthen“ 2. BA (lt. Nachtragsangebot v. 16.3.2022 i.H.v. 63.540,79 EUR,
bisher noch nicht beauftragt),
-Verlegung von Rasengittersteinen im Seeweg (Kostenvoranschlag WZV aus Januar 2022
ca. 9.170 EUR - bisher nicht beauftragt).
-Katenlandsweg (lt. Angebot i.H.v. 134.000 EUR – bisher noch nicht beauftragt).
Die Gesamtauftragssumme dieser bereits beschlossenen Maßnahmen beläuft sich auf ca. 282.583,75 EUR.
II.
Für die Durchführung der im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen sind Finanzmittel in Höhe von 142.000,00 EUR erforderlich, die unter Berücksichtigung der bereits von der Gemeindevertretung gefassten Beschlüsse haushaltsmäßig nicht verfügbar sind.
III.
Die entstandenen Mehrkosten für die Fußwege in der Segeberger Landstraße lassen sich durch die Restmittel aus dem letzten Jahr zuzügl. Kostenerstattung für die Verlegung von Versorgungsleitungen durch die Schleswig-Holstein Netz AG decken.
IV.
Nach Abzug bereits angewiesenen Rechnungen verfügt die Gemeinde (Produktsachkoto 541000.5221000 Unterhaltung der Gemeindestraßen und Wege) über Finanzmittel in Höhe von 143.672,21 EUR. Somit ist eine Unterdeckung in Höhe von 280.911,54 EUR festzustellen.
Die Maßnahme Katenlandsweg kann über die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. Für übrige Maßnahmen fehlen Finanzmittel in Höhe von ca. 147.000 EUR.
Die Gemeinde ist durch die Kommunalaufsicht aufgefordert, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung einzuleiten. Die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes zur Finanzierung der Aufwendungen für die Unterhaltungsmaßnahmen ist nach Auskunft der Finanzabteilung des Amtes dadurch aktuell nahezu ausgeschlossen. Verwaltungsseitig wird empfohlen, über eine Durchführung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2023 zu beraten.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt, die folgenden Straßenunterhaltungsmaßnahmen in 2022 durchzuführen:
Hier bitte die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Sachverhalt oder zusätzliche
Maßnahmen entsprechend dem Beratungsergebnis aufführen.
- Die Gemeindevertretung beschließt, die folgenden Straßenunterhaltungsmaßnahmen in 2023 durchzuführen:
Hier bitte die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Sachverhalt oder zusätzliche
Maßnahmen entsprechend dem Beratungsergebnis aufführen
- Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Anlage/n:
Anschreiben der Anwohnerin Plöner Chaussee (nicht-öffentlich)
Erläuterung der Kriterien für die Erstellung der Prioritätenliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Kriterien für die Erstellung der Prioritätenliste (117 KB) |