Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/067/06GV  

Betreff: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
31.05.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
08.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsausführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 95 m Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Stockseer die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und anschließend beschließt gem. § 95 n Abs.3 GO die Gemeindevertretung über den Abschluss.

 

Gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Gemeinde Stocksee ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§95 n Abs. 1 GO).

 

Wegen der vorstehenden Rechtlage wird nunmehr der Jahresabschluss für das HH 2020 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-          Feststellung des Jahresüberschusses in Höhe von 187.224,25 €.

-          Erhöhung der Ergebnis- und der Allgemeinen Rücklage durch Umbuchung des Jahresüberschusses, unter Berücksichtigung der Regelungen aus dem § 25 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik nachdem die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf.

 

Neuer bestand Allgemeine Rücklage: 803.767,82 € (+141.000 €)

Neuer Bestand Ergebnisrücklage: 264.937,63 € (+46.224,25 €) (=32,96 % der Allgemeinen Rücklage)

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 in vorliegender Form.

b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter den erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 187.224,25 € wie folgt zu nutzen:

1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 141.000 €

2. Zuführung zur Ergebnisrücklage in Höhe von 46.224,25 €

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2020 mit Anhang und Lagebericht.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 06 2020 Deckblatt (237 KB)      
Anlage 2 2 06 Bilanz 2020 ohne Konten (150 KB)      
Anlage 3 3 06 ER 2020 ohne Konten (109 KB)      
Anlage 4 4 06 Finanzrechnung ohne Konten 2020 (143 KB)      
Anlage 5 5 Ergebnisrechnung mit Konten (446 KB)      
Anlage 6 6 Finanzrechnung mit Konten (515 KB)      
Anlage 7 7 Teilrechnungen (3491 KB)      
Anlage 8 8 Anhang (338 KB)      
Anlage 9 9 Anlagenspiegel (216 KB)      
Anlage 10 10 06 2020 Forderungsspiegel (69 KB)      
Anlage 11 11 06 2020 Verbindlichkeitenspiegel (81 KB)      
Anlage 12 12 06 2020 Anlage 4 (64 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 5 2020 (97 KB)      
Anlage 14 14 06 2020 Lagebericht (703 KB)