Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/057/07GV  

Betreff: Beratung über die landesweite Aktion gegen Katzenelend
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Information
29.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Oktober 2014 haben Kommunen, Land, Tierschutzverbände und Tierärzteschaft die gemeinsame Aktion "Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein" zur Kastration von Katzen ins Leben gerufen.

Gemeinsames Ziel war es, in drei Aktionszeiträumen (Herbst 2014, Frühjahr 2015 sowie Herbst 2015) darauf hinzuwirken, dass Katzen kastriert, gechippt und in einer Datenbank erfasst werden, um die Populationen freilebender Katzen in Schleswig-Holstein, die damals mit etwa 75.000 Tieren angenommen wurde, zu reduzieren. Auf diese Weise sollte insbesondere das Elend dieser Tiere verringert werden. Freilebende Katzen sind nicht an den Menschen gewöhnt und können aus Gründen des Tierschutzes nicht eingesperrt gehalten werden, dennoch sind sie auf eine Versorgung durch den Menschen angewiesen. Zugleich sollten auf diese Weise Kosten der Kommunen für die Fundtierunterbringung gesenkt werden, denn oft ist es der Nachwuchs freilebender Katzen, der von Passantinnen und Passanten aufgesammelt und als vermeintliche Fundtiere ins Tierheim gebracht wird. Nach Auswertungen durch den SHGT haben die Projektzeiträume bewirkt, dass die Zahl der Fundtiere und dementsprechend auch die Kosten r Fundtiere zum Teil deutlich gesenkt werden konnten. Weiteres Ziel war, die Auswirkungen großer Katzenpopulationen auf Wildvögel und andere Kleintiere zu mindern.

 

Aus diesem Projekt ist die alljährliche "Aktion gegen Katzenelend" entstanden.

Ziel der landesweiten Aktion ist es weiterhin, durch die aktionsweise durchgeführte Kastration von freilebenden Katzen das Leiden der Tiere durch Überpopulationen zu verringern und gleichzeitig die Anzahl von Fundtieren in den Tierheimen zu reduzieren. Lediglich die Erfassung in einer Datenbank (und somit auch das Chippen der Katzen) entfällt.

Nach Auslauf der Projektphase war ebenfalls eine Neufestlegung der Rahmenbedingungen und der Finanzierung erforderlich.

Die Tierärztekammer verwaltet einen landesweiten Fonds. Die Tierschutzvereine und die beteiligten Tierärzte verzichten auf 25 € ihres Honorars pro Kastration im Aktionszeitraum.

Im Hinblick auf den finanziellen Anteil der Kommunen stellt sich das Problem, dass nicht in allen Kommunen gleichermaßen die Notwendigkeit eines solchen Projektes gesehen wird. Insofern ist es nach Einschätzung der Kommunalen Landesverbände nicht möglich, alle Kommunen in Schleswig-Holstein zur Zahlung eines vergleichbaren Betrages in den Fonds zu bewegen. Zudem stellt sich in diesem Zusammenhang das kommunalverfassungsrechtliche Problem, dass Haushaltsmittel der Gemeinden grundsätzlich nur innerhalb der Gemeindegrenzen zu verwenden sind. Eine Finanzierung allein durch das Land ist derzeit nicht geplant.

In der zurückliegenden Herbstaktion konnten insgesamt rund 1.660 Tiere, seit Beginn der Aktion 2014 rund 20.000 Tiere kastriert werden. Aktuell beteiligen sich rund 70 % der Städte und Gemeinden an der landesweiten Aktion und leisten damit einen wesentlichen Beitrag, um das Projekt erfolgreich fortführen zu können. Imheren Umland beteiligt sich das Amt Boostedt-Rickling und die Stadt Wahlstedt ebenfalls an der Aktion.

 

Daher haben sich die Kommunalen Landesverbände und das MELUND auf folgendes Verfahren für die Kastration freilebender Kater und Katzen verständigt:

1. Die Gemeinden werden gebeten, eine Finanzierungszusage in Höhe der Hälfte der Kastrationskosten je Katze (50 % von 115 €) und je Kater (50% von 70€) für die Aktion gegen Katzenelend abzugeben.

2. Auf Basis der Gemeindezusagen wird eine Liste der teilnehmenden Gemeinden erstellt, die den Projektpartnern, der Tierärztekammer und den Tierärzten zur Verfügung gestellt wird. Auf Basis dieser Gemeindelisten wird der landesweite Fonds für Katzenkastrationen freilebender Kater und Katzen Auszahlungen sicherstellen.

3. Das Land erklärt sich bereit dem Fonds maximal 90.000 pro Jahr zuzuweisen, unter der Voraussetzung, dass sich die Gemeinden in gleicher Höhe beteiligen. Der Fonds kann weiter durch private Spenden ergänzt werden.

4. Die Tierärztekammer wird den Fonds verwalten und den teilnehmenden Tierärzten ihre Rechnungen entsprechend der Gemeindeliste erstatten. Sie lassen sich aufgrund eines einheitlichen Formulars der Tierärztekammer durch die Aktionsteilnehmer (z.B. Tierschutzverbände, Einzelpersonen) bestätigen, dass es sich um eine freilebende Katze oder einen freilebenden Kater aus einer der gelisteten Gemeinden handelt. Die Tierärztekammer erfasst die Kastrationszahlen entsprechend der Gemeindeliste.

5. Die Gemeinden werden im Nachgang zum Aktionszeitraum durch gesonderte Kostenübersicht der Tierärztekammer aufgefordert, den auf ihr Gemeindegebiet entfallenden Kostenanteil in den Fonds an die Tierärztekammer zu zahlen.

 

Anmeldungen zur Aktion können ganzjährig abgegeben werden.

Nach Einschätzung des Ordnungsamtes ist eine Teilnahme jedoch nur sinnvoll, wenn alle Gemeinden des Amtes Bornhöved nach dem Solidaritätsprinzip an dieser Aktion teilnehmen.

Hintergrund: Sollte nur eine Gemeinde (z.B. Tarbek) teilnehmen, könnten freilebende Katzen z.B. in Tensfeld von Einzelpersonen aufgesammelt werden und dann (mit falschen Angaben) als eine Katze mit Fundort Tarbek beim Tierarzt vorgeführt werden. Dementsprechend wären dann auch der Haushalt der Gemeinde Tarbek entsprechend beansprucht.

Haushaltsmittel für das Jahr 2022 wurden für diese Aktion in den einzelnen Gemeinden bisher nicht eingeplant.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Pro Katze 57,50 € und 35,00€ pro Kater

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Tarbek beteiligt sich an der Aktion gegen Katzenelend

 

 


Anlage/n: