Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/032/02GV-1  

Betreff: Beratung über bauliche Maßnahmen am Badehaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3
  Bezüglich:
VO/2021/032/02GV
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
05.04.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
24.05.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
05.09.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved abgelehnt   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
08.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Über die eingereichte Bauvoranfrage zum Ausbau eines Cafés im Obergeschoss des Badehauses im Zuge der Sanierung und Erweiterung des bestehenden Badehauses wurde durch die Bauverwaltung des Kreises Segeberg negativ beschieden. Der negative Vorbescheid für die Modernisierung/Erweiterung galt der ganzjährigen Nutzung eines Cafés. Die Genehmigung einer Sanierung/Erweiterung für Bade- und Sportzwecke ist jedoch in Aussicht gestellt worden.

 

Die Gemeinde muss daher die für die Ausschreibung eines Architekturbüros gewünschten Anforderungen definieren auf dessen Grundlage Entwürfe vorgestellt werden können.

 

Im Förderantrag wurden die folgenden Punkte aufgezählt:

 

-          Das Umkleidehaus erfüllt nicht die Anforderungen, die an zeitgemäßes Sportheim gestellt werden.

-          Es fehlt insbesondere an Umkleide-/Sanitärräumen für Schiedsrichter bei Wettkämpfen.

-          Die vorhandenen Umkleide-/Sanitärräume müssen modernisiert und erweitert werden.

-          Notwendigkeit einer vollständigen energetischen Sanierung des Gebäudebestandes auf Grund des hohen Alters.

 

Eine Nutzungsänderung soll nicht erfolgen.

Um auch weiterhin die Synergieeffekte bei einer gemeinsamen Verwendung des Gebäudes durch Sportverein und Badegäste auszunutzen ist hierbei planerisch über die Lage und Größe der Erweiterung Rücksicht zu nehmen.

 

Er geplante Zeitraum für die Umbaumaßnahme ist von August 2022 bis April 2023 angedacht und entsprechend beim Fördergeber beantragt. Eine Entscheidung über den Förderantrag steht jedoch noch aus.

 

 

II.

Ergänzung der Beschlussvorlage aufgrund der Beschlüsse des Bauausschusses vom 24.05.2022 und der Gemeindevertretung vom 09.06.2022:

 

1. Zu den baulichen Maßnahmen: 

Die gemeindlichen Gremien haben sich mit der Sanierung/Erweiterung des Umkleidehauses des Badehauses befasst. Die Amtsverwaltung sollte prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Erweiterung/Sanierung des Badehauses genehmigungsfähig sind. Eine Erweiterung des Badehauses um ein Obergeschoss war zuvor bereits durch die Bauaufsicht abgelehnt worden (siehe negativer Vorbescheid in der Beschlussvorlage VO/2021/032/02/GV).

 

In einem weiteren (positiven) Vorbescheid hat die Bauaufsicht des Kreises Segeberg dann aber mitgeteilt, dass gegen eine Erweiterung der sanitären Anlagen keine Bedenken bestehen, sofern Erweiterungsbedarf für die Badestelle und den Sport- und Zeltplatz besteht und dies auch gegenüber der Bauaufsicht nachgewiesen wird. Der Vorbescheid ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Damit eine Umsetzung der Maßnahme erfolgen kann und ggf. auch weitere Wünsche der Gemeinde Berücksichtigung finden, wird die Beauftragung eines Architekturbüros verwaltungsseitig empfohlen.

 

2. Zu den Fördermöglichkeiten:

 

2.1 Eine Förderung nach dem Investitionsförderungsprogramm wird nicht möglich sein, weil die Bestandssanierung zum Großteil im eigentliche Sinne keine Investitionen sind sondern eine Unterhaltungsmaßnahme darstellen. Die Investition (= Erweiterung) dient eindeutig der Sportförderung und ist eine Sportförderung über dieses Programm ausgeschlossen. Daneben läuft dieses Programm auch Mitte 2023 aus und es ist nicht bekannt, ob eine Verlängerung o. ä. erfolgt.

 

2.2 Möglich wäre aber eine Förderung über den Kreissportverband. Da eine Mischnutzung dieses Gebäudes (Badestelle und Sportplatz) erfolgt, wird dieser aber voraussichtlich seine Förderung halbieren (dieses ist zumindest die Praxis bei Sportstätten die auch von Schulen benutzt werden). Das würde bedeuten, dass nur eine Förderquote von etwa 10 bis 13 % erreicht werden kann. Bei Kosten von 500.000 EUR wären das aber auch mind. 50.000 EUR und dieses würde dem Höchstbetrag nach dem Investitionsförderungsprogramm entsprechen.

 

2.3 Eine Förderung über GAK ist nicht möglich, weil dafür ein entsprechendes Ortskernentwicklungskonzept vorhanden sein müsste, dieses nicht vorhanden ist und das IEK (Städtebauförderung) auch nicht um entsprechende Zusatzbereiche und Zusatzangaben ergänzt werden sollte (TOP 15, GV am 27.06.2019).

 

2.4 Eine Förderung über die Städtebauförderung ist ebenfalls nicht möglich, weil sich das Umkleidehaus nicht im Fördergebiet befindet. 

 

 

 

III. Ergänzung der Beschlussvorlage aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 30.06.2022:

 

In einer E-Mail vom 06.07.2022 an den Vorsitzenden des Bauausschusses und den Bürgermeister wurde noch einmal dargelegt, dass der Gemeinde bereits ein positiver Vorbescheid vorliegt und zwar für eine Erweiterung der sanitären Anlagen am Badehaus. Voraussetzung für die Genehmigung der Erweiterung ist allerdings, dass der Erweiterungsbedarf gegenüber dem Kreis Segeberg im Bauantragsverfahren nachgewiesen wird. Die Grundlage für die Bauvoranfrage bildete die Entwurfszeichnung und die Kostenschätzung, die am 12.12.2019 von der Gemeindevertretung genehmigt wurde (siehe Beschlussvorlage VO/2019/320/02GV).

 

Nach Lage der Dinge sollten die weiteren Planungen der Baumaßnahme über ein Architekturbüro laufen, auch der von der Bauaufsicht geforderte Nachweis des Bedarfs für die Erweiterung. Verwaltungsseitig bleibt es bei der Empfehlung, ein Architekturbüro mit der weiteren Planung zu beauftragen. Das Architekturbüro könnte dann auch ggf. weitere Planungswünsche der Gemeinde aufnehmen und die Genehmigungsfähigkeit mit der Bauaufsicht des Kreises Segeberg abstimmen.

 

Verwaltungsseitig wird eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen empfohlen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Kostenschätzung kann erst nach Definition der Anforderungen an das Architekturbüro erfolgen.

Bei dem PSK 424020.7851000 stehen ausreichend Finanzmittel für die Sanierung/Erweiterung des Umkleidehauses an der Badestelle zur Verfügung

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung und Beauftragung eines Architekturbüros mit den Leistungsphasen 1 9 für die Sanierung/Erweiterung des Umkleidehauses an der Badestelle und die o.g. Aufgabenstellung als Grundlage für die Entwurfsplanung vorzugeben. Die Planungsleistungen sollen stufenweise beauftragt werden, zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie Genehmigungsplanung im Zusammenhang mit dem Bauantrag). 

 

Eine Fördermöglichkeit der Maßnahmen ist zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Vorbescheid

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorbescheid (412 KB)      
Stammbaum:
VO/2021/032/02GV   Bericht zum Sachstand Erweiterung bzw. Sanierung des bestehenden Badehauses   21 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2021/032/02GV-1   Beratung über bauliche Maßnahmen am Badehaus   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage