Vorlage - VO/2022/022/01Amt
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Sachverhalt:
Es ist im Folgenden über zwei Änderungen in der Hauptsatzung abzustimmen.
Änderung 1:
Zum einen wurde im Personalausschuss am 27.10.2021 durch Herrn Tietgen angeregt, nicht bei jedem Auswahlverfahren den Personalausschuss zu beteiligen. Zum einen ist beispielsweise bei Vorstellungsgesprächen für die Auszubildenden aufgefallen, wie einschüchternd das große Gremium auf die Beteiligten wirkt und zum anderen ist es jedes Mal ein großer Aufwand für alle Beteiligten die Vorstellungsgespräche in dem großen Rahmen zu organisieren.
Es wird vorgeschlagen, dass die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher gemeinsam mit der Leitenden Verwaltungsbeamtin oder dem Leitenden Verwaltungsbeamten bei Beschäftigten bis zur EG 9a TVöD / bei Beamten bis A9 m.D. die Entscheidung über die Einstellung von Personal für das Amt treffen können.
Für höherwertige Stellen bei Beschäftigten ab EG 9b TVöD / bei Beamten A9 g.D. treffen die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher gemeinsam mit der Leitenden Verwaltungsbeamtin oder dem Leitenden Verwaltungsbeamten auf Empfehlung des Personalausschusses die Entscheidung über die Einstellung.
Daher wären folgende Änderungen in der Hauptsatzung notwendig:
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, entscheidet die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher gemeinsam mit der Leitenden Verwaltungsbeamtin oder dem Leitenden Verwaltungsbeamten bei Beschäftigtenstellen bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD und bei Beamtenstellen bis zur Besoldungsgruppe A9 m.D. über die Einstellung von Dienstkräften des Amtes. Bei Beschäftigtenstellen ab Entgeltgruppe 9b TVöD und bei Beamtenstellen ab Besoldungsgruppe A9 g.D. treffen die oder der Amtsvorsteher/in gemeinsam mit der Leitenden Verwaltungsbeamten oder dem Leitenden Verwaltungsbeamten mit Empfehlung des Personalausschusses die Entscheidung über die Einstellung. Ist ein Einvernehmen nicht herzustellen, entscheidet der Amtsausschuss.“
§ 8 Abs. 1 Nr. b) wird wie folgt geändert:
Personalausschuss
Zusammensetzung:
5 Mitglieder des Amtsausschusses
Aufgabengebiet:
Mitwirkung bei Einstellungsverfahren ab EG 9b TVöD oder A9 g.D.
Änderung 2:
Durch die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg wurde mitgeteilt, dass das Land Schleswig-Holstein gesetzliche Änderungen vorgenommen hat, welche in den Hauptsatzungen Berücksichtigung finden müssen. Vorher waren gemäß § 35 a GO Abs. 3 keine Wahlen bei Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt möglich. Durch die Änderung sind Wahlen nun auch bei diesen Sitzungen durch geheime briefliche Abstimmung möglich.
Die gesetzlichen Änderungen sind der Beschlussvorlage beigefügt.
Aus diesem Grund wurde § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung wie folgt angepasst:
„In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet die Wahl bei einem Widerspruch gemäß § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt.“
Entsprechende Anpassungen sind in der dieser Beschlussvorlage beigefügten I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung (Entwurf) eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Bornhöved, Kreis Segeberg vom 21.02.2021 in der im Entwurf beigefügten Fassung.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1.Nachtragssatzung (Entwurf) (356 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Gesetzliche Änderung (854 KB) |