Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/020/01Amt  

Betreff: Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Sonja Eglinski
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Eglinski, Sonja
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
25.01.2022 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I. Vorbemerkung
In der Finanzausschusssitzung des Amtes am 12.01.2022 wurde über den Haushaltsentwurf beraten (VO/2021/336/01Amt).
Anbei erhalten sie nun den endgültigen Haushaltsentwurf inkl. aller Anlagen.

Bis auf eine Änderung im Stellenplan (Anpassung kw-Vermerk zur Stelle Nr. 57) haben sich keine weiteren Veränderungen aus der Haushaltsberatung zum vorgelegten Entwurf ergeben.
Bei der endgültigen Erstellung des Haushaltes wurde die Anzahl der Stellen in der Haushaltssatzung angepasst, der Stellenplan selbst hat sich aus der Beratung im Finanzausschuss nicht verändert.

 

 

II. Amtsumlage

In den vergangenen beiden Jahren wurde die Amtsumlage über eine Liquiditätsausschüttung reduziert.

2020 von 25,53% auf 22,39%, 2021 von 24,83% auf 22,51%.

 

Die Höhe der Amtsumlage nach dem aktuellen Stand wird nachfolgend aufgeführt:
 

Umlage

2017

2018

2019

2020

(ohne Ausschüttung)

2021

(ohne Ausschüttung)

2022

(ohne Ausschüttung)

Änderung
zum Vorjahr

Lfd.

Betrieb

2.271.600

2.377.400

2.497.800

3.105.900 (24,36%)

3.157.200
(24,41%)

3.363.100
(23,05%)

+205.900

Investi-tionen

37.800

63.300

127.400

149.100
(1,17%)

54.500
(0,42%)

52.500
(0,36%)

-2.000

 

Summe

2.309.400

2.440.700

2.625.200

3.255.000
(25,53%)

3.211.700
(24,83%)

3.415.600
(23,41%)

+203.900

 

 

 

III.  Veränderungen

Die vorgestellten Daten basieren auf dem Stand 17.11.2021.

Nicht berücksichtigt wurde hierbei eine Anmeldung des Amtswehrführers für Ausstattung der Gefahrguterkundungseinheit (GEE). Es handelt sich hierbei nicht um eine Aufgabe des Amtes. Daher kann diese Mittelanmeldung auch nicht im Haushalt des Amtes veranschlagt werden.

 

 

 

Ergebnisplan

 

a)

Erträge

 

Pos.

Bezeichnung

Änderung

 

 

 

2

Zuwendung und allgemeine Umlagen
Ansatz 2021 = 2.976.600 €; Ansatz 2022 = 3.428.400 €

 

Amtsumlage für den laufenden Betrieb (= 3.363.100 €) ohne Ausschüttung) gegenüber 2021 = 2.911.700 € durch Ausschüttung liquider Mittel)

 

Weniger Erträge aus der Auflösung der Sonderposten geplant (durch Verzicht auf die Investitionsumlage)

+451.800 €

4

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Ansatz 2021 = 416.600 €; Ansatz 2022 = 443.600 €

 

Insgesamt wird in den Produkten „Ordnungsamt“, „Meldewesen“ und „Hilfe für Asylbewerber“ mit deutlich höheren Erträgen in 2022 gerechnet

+27.000 €

5

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Ansatz 3.900 €

+/-0 €

6

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Ansatz 2021 = 610.900 €; Ansatz 2022 = 609.800 €

 

Anpassung einzelner Positionen an aktuelle Ergebnisse sowie Anpassung an Tariferhöhungen

r die Landtagswahl wird keine Erstattung erwartet

-1.100 €

7

Sonstige Einzahlungen

Ansatz 2021 = 115.000 €: Ansatz 2022 = 113.900 €

 

Anpassung der Erträge „Bußgelder“

Zusätzlich Erträge aus der Auflösung der Beihilferückstellung

-1.100 €

8

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

Ansatz 100 €

+/-0 €

 

Summe

+ 476.600 €

 

Ansatz 2022

4.599.600 €

 

 

 

Ergebnisplan

 

b)

Aufwendungen

 

Pos.

Bezeichnung

Änderung

 

 

 

11

Personalaufwendungen

Ansatz 2021 = 3.086.300 €; Ansatz 2022 = 3.233.300 €

 

Die Veränderung der Personalaufwendungen ist insbesondere durch zwei wesentliche Merkmale geprägt.

Zum einen ist die Tariferhöhung (+1,8%) ab April 2022 berücksichtigt, zum anderen wurden die bereits beschlossenen Änderungen des Stellenplans in den Haushalt 2022 eingerechnet.

+147.000 €

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Ansatz 2021 = 790.000 €; Ansatz 2022 = 818.800 €

 

5211000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-3.000 €)

313000.5211000 Hilfe für Asylbewerber / Unterhaltung

Reduzierung von 7.000 € auf 4.000 €; wird nach Hochrechnung der Rechnungsergebnisse als ausreichend erachtet

 

5231000 Mieten und Pachten (+24.000 €)

313000.5231000 Hilfe für Asylbewerber / Mieten und Pachten von 275.000 € auf 300.000 €

Anhebung der Mieten durch ggf. vermehrte Zuweisungen

 

3154000.5231000 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose / Mieten und Pachten von 13.000 € auf 12.000 €

Wird als ausreichend erachtet

 

5241000 Bewirtschaftung der Grundstücke (-600 €)

3154000.5241000 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose / Bewirtschaftung der Grundstücke von 5.600 € auf 5.000 €

Wird als ausreichend erachtet

 

5241010 Coronabedinte Sonderaufwendungen (Bewirtschaftungen) (+200 €)

Im Zuge der Aufwendungen zur Eindämmung der Coronapandemie wurde dieses Konto im Rahmen der Haushaltsführung 2021 neu eingerichtet.

Da insbesondere zum Jahresende keine Entspannung der Situation absehbar ist, wurden für 2022 hier Mittel in Höhe von 200 €r z.B. Desinfektionsmittel eingeplant.

 

5262* Aus- und Fortbildung, Umschulung (alle Produkte) (-7.800 €)

In 2022 nur eine Auszubildende in Bordesholm, Reduzierung Fortbildungskosten PR, Fortbildungskosten für neues Personal wurde berücksichtigt

 

5271000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+3.000 €)

122010.5271000 von 17.000 € auf 20.000 € aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre angepasst (Gefahrenabwehr, Fundtierunterbringung, usw.)

 

52710100 Betriebsaufwendungen, Geräte und Ausstattung (+100 €)

Ansätze wie Vorjahr, außer bei 511000.5271010 von 100 € auf 200 €r Beschaffung

 

5271011 Coronabedingte Betriebsaufwendungen (+6.000 €)

Im Zuge der Aufwendungen zur Eindämmung der Coronapandemie wurde dieses Konto im Rahmen der Haushaltsführung 2021 neu eingerichtet.

Da insbesondere zum Jahresende keine Entspannung der Situation absehbar ist, wurden für 2022 hier Mittel in Höhe von 6.000 €r z.B. Spuckschutzwände, Masken, Selbsttests usw. eingeplant.

 

5271020 EDV-Kosten Software (+10.400 €)

111020.5271020 von 17.500 € auf 22.600 €
Mehrkosten durch Vollbetrieb der eAkte

 

111030.5271020 von 20.200 € auf 18.200 €

Trotz Berücksichtigung Unterstützungsleistungen des neuen Verfahrens, werden 18.200 € als ausreichend erachtet.

 

111060.5271020 von 113.500 € auf 119.600 €

Deutlich höhere Grundkosten ABS

 

122020.5271020 von 6.700 € auf 7.800 €

Neues Modul für „Wahlen“ sowie Signaturkarten für Ausweisbestellungen (neu ab 2022)

 

311000.5271020 von 2.000 € auf 3.100 €

Softwarepflege Care4 einschl. Wohngeld, dafür bei

351000.5271020 von 1.000 € auf 0 €

 

5271030 Aufwendungen für Dienstleistungen / Kosten Bezügekasse Dataport (+1.000 €)

111020.5271030 von 52.000 € auf 53.000 €

Aufgrund der aktuellen Hochrechnung wird für 2022 mit höheren Kosten gerechnet.

 

5291000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (-4.500 €)

121000.5291000 von 10.000 € auf 5.000 €

Geringere Kosten der Landtagswahl im Gegensatz zur Bundestagswahl

 

366000.5291000 von 4.500 € auf 5.000 €

Durch ein attraktiver gestaltetes Ferienprogramm mit deutlich mehr Aktivitäten der JUZ Bornhöved und Trappenkamp, sowie Preissteigerungenr z.B. Busunternehmen oder Wegfall von Gruppenrabattaktionen wird mit einem höheren Defizit für die Ferienpassaktion gerechnet

+28.800 €

14

Bilanzielle Abschreibungen

Ansatz 2021 = 57.000 €; Ansatz 2022 = 70.400 €


Insbesondere durch den Erwerb von Lizenzen werden erhöhte Abschreibungen generiert.

+13.400 €

15

Transferaufwendungen

Ansatz 2021 = 8.800 €; Ansatz 2022 = 9.600 €

 

Erhöhung des Zuschusses Frauenzimmer gem. Beschluss des Amtsausschusses vom 18.10.2021 (von 750 € auf 1.500 €)

+800 €

16

Sonstige Aufwendungen

Ansatz 2021 = 481.300 €; Ansatz 2022 = 529.700 €

 

5411010 Coronabedinge Sonderaufwendungen (+4.000 €)

Im Zuge der Aufwendungen zur Eindämmung der Coronapandemie wurde dieses Konto im Rahmen der Haushaltsführung 2021 neu eingerichtet.

Da insbesondere zum Jahresende keine Entspannung der Situation absehbar ist, wurden für 2022 hier Mittel in Höhe von 4.000 €r Mitarbeitertests durch ein Fremdunternehmen.

 

5421000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten (-500 €)

111020.5421000 von 4.300 € auf 4.600 €

Erhöhung der Aufwandsentschädigung gem. Landesverordnung (für GB)

 

121000.52401000 von 4.800 € auf 4.000 €

Erfrischungsgelder für Landtagswahl 2022

 

5431010 Geschäftsaufwendungen allgemein (-7.600 €)

Mehrere kleinere Verschiebungen auf einzelnen Positionen,

herausstechend sind hier

111020.5431010 von 15.400 € auf 12.300 €, durch geringere Kosten für Papier und Büromaterial und

122020.5431010 von 40.000 € auf 35.000 €, da aufgrund der Pandemiesituation die Nachfrage nach Reisepässen massiv gesunken ist.

 

5431040 Post- und Fernmeldegebühren (-100 €)

Eingabefehler der Kämmerei. Der Ansatz sollte bei dem Konto 111020.5431040 wie im Vorjahr 34.900 € betragen, eingegeben wurden 34.800 €.

Dieser Fauxpas wird nach der Finanzausschusssitzung noch korrigiert.

 

5431050 Öffentliche Bekanntmachungen (+14.000 €)

Mehrkosten khm-Verlag gem. Beschluss Amtsausschuss vom 06.09.2021 sowie Kostensteigerung für Ausschreibungen und Bekanntmachungen

 

5431070 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (+21.500 €)

Mehrkosten in Höhe von 26.500 €r das geplante Organisationsgutachten gem. Beschluss Amtsausschuss vom 18.10.2021

 

5455000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit (+17.100 €)

Deutliche Steigerung der Umlage VAK

 

+48.400 €

 

 

 

 

Summe

+ 238.400 €

 

Ansatz 2022

4.661.800 €

 

 

 

Finanzplan

 

a)

Einzahlungen (nur Investitionen und Finanzierung

 

Pos.

Bezeichnung

Änderung

 

 

 

18

Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Ansatz 2021 = 0 €; Ansatz 2022 = 52.900 €

 

Bei dieser Position handelt es sich zum einen um eine Kostenerstattung der Gemeinde Trappenkamp für die Beschaffung einer Parkbank (s. 7832000) in Höhe von 400 € sowie um die Investitionsumlage in Höhe von 52.500 €.

Im Haushaltsjahr 2021 wurde auf die Erhebung dieser Umlage verzichtet.

Die Investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen belaufen sich im Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 52.900 € und werden unter der Position 29 gesondert aufgeführt.

+52.900 €

 

Summe

+ 52.900 €

 

Ansatz 2022

52.900 €

 

 

 

Finanzplan

 

b)

Auszahlungen (nur Investitionen und Finanzierung

 

Pos.

Bezeichnung

Änderung

 

 

 

29

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

Ansatz 2021 = 54.500 €; Ansatz 2022 = 52.900 €

 

7831000 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € netto
(= 25.000 €)

111020.7831000 = 5.000

r medizinisch notwendiges Mobiliar und Lizenzerweiterungen

 

111030.7831000 = 12.000 €r die Einrichtung einer Schnittstelle zur eAkte, zwingend notwendig für den digitalen AO-Workflow sowie Lizenzerweiterungen für das Fachverfahren

 

122020.7831000 = 8.000 €r die Einrichtung einer Schnittstelle zur eAkte

 

 

7832000 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von 150 € netto und unterhalb der Wertgrenze von 1.000 netto

(= 27.900 €)

 111020.7831000 = 2.100 €, 1.300 €r mobile Klimageräte inkl. Installation sowie 800 €r eine Parkbank bei den Fahrradständern.
Da es sich bei den Fahrradständern um den Außenbereich im Gemeinschaftseigentum handelt, ist eine Kostenerstattung in Höhe von 400 € durch die Gemeinde Trappenkamp eingeplant.

 

111021.7832000 = 500 €, für Ersatzbeschaffungen im Haupt- und Personalamt

 

111028.7832000 = 2.000 €, für den Austausch von Mobiliar

 

111030.7832000 = 4.000 €, für einen höhenverstellbaren Schreibtisch (Attest der MA liegt vor), sowie 2 neue Bürostühle

 

111035.7832000 = 5.000 €, Büroausstattung neues Personal

 

111060.7832000 = 11.500 €, Austausch Monitore, Beschaffung mobile Geräte

 

122010.7832000 = 500 €, Ersatzbeschaffung Ordnungsamt

 

122030.7832000 = 1.500 €, neuer Tisch im Trauzimmer Trappenkamp

 

3154000.7832000 = 800 €, Ersatzbeschaffungen

-1.600 €

 

Summe

+ 52.900 €

 

Ansatz 2022

52.900 €

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

s. ausführliche Sachverhaltsdarstellung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage angefügte Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.

 

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 01 902.51 HH22 Deckblatt und Inhaltsverz (116 KB)      
Anlage 2 2 2 01 902.51 HH22 Satzung (19 KB)      
Anlage 3 3 3 01 902.51 HH22 Vorbericht (1133 KB)      
Anlage 4 4 4 01 902.51 HH22 EP und FP (176 KB)      
Anlage 5 5 5 01 902.51 HH22 ER AU EZ AZ nach Produktbereichen (5351 KB)      
Anlage 6 6 6 01 905.51 HH22 TEP TFP 612 (185 KB)