Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/010/06GV  

Betreff: Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Sarah Stolze
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Stolze, Sarah
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
08.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Durch die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg wurde mitgeteilt, dass das Land Schleswig-Holstein gesetzliche Änderungen vorgenommen hat, welche in den Hauptsatzungen Berücksichtigung finden müssen. Vorher waren gemäß § 35 a GO Abs. 3 keine Wahlen bei Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt möglich. Durch die Änderung sind Wahlen nun auch bei diesen Sitzungen durch geheime briefliche Abstimmung möglich.

 

Die gesetzlichen Änderungen sind der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 Aus diesem Grund wurde § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung wie folgt angepasst:

 

„In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet die Wahl bei einem Widerspruch gemäß § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt.“

 

Entsprechende Anpassungen sind in der dieser Beschlussvorlage beigefügten I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung (Entwurf) eingearbeitet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

/

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stocksee, Kreis Segeberg vom 20.05.2021 in der im Entwurf beigefügten Fassung.

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gesetzliche Änderung (854 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - 1.Nachtragssatzung (Entwurf) (323 KB)