Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/269/02GV-1  

Betreff: Beratung über einen Antrag auf Einrichtung eines Fahrradschutzsstreifens im Ortszentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie KrilleBezüglich:
VO/2021/269/02GV
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Krille, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
03.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
28.02.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

Die Fraktion der hlergemeinschaft Bornhöved stellt den Antrag auf Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens im Ortszentrum. Zur Begründung wird auf die Anlage 1 verwiesen.

Nach erfolgter Rückfrage beim Amt Itzstedt und der zuständigen Kreisverkehrsaufsicht Bad Segeberg handelt es sich bei verkehrsrechtlichen Anordnungen immer um Einzelfallentscheidungen. Insofern ist keine Vergleichbarkeit mit Nahe gegeben. In der VwV zu § 2 StVO wird der Schutzstreifen folgendermaßen definiert:

 

Ein Schutzstreifen für den Radverkehr ist ein am rechten Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn. Er darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radverkehr bietet. Befindet sich rechts von dem Schutzstreifen ein Seitenstreifen, kommt ein Schutzstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.

 

r einen Schutzstreifen sind grundsätzlich 1,50 m, mindestens jedoch 1,25 m Breite anzusetzen. Die o.g. Voraussetzungen wären durch ein entsprechendes Planungsbüro nachzuweisen, bevor ein entsprechender Antrag gestellt wird.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aktuell berät die Gemeindevertretung unter Vorlage 268/02 GV über eine Geschwindigkeitsreduzierung für die Straßen Kieler Tor, Am Alten Markt, Kuhberg. Laut Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 10.09.2019 ist ein Fahrradschutzstreifen in einer Tempo 30 Zone unzulässig.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag A:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung ein Planungsbüro für die Beantragung eines Fahrradschutzstreifens zu beauftragen.

 

Beschlussvorschlag B:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der Einrichtung einer Tempo 30 Zone gemäß Vorlage 268/02 GV zu beauftragen.

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2021/269/02GV   Beratung über einen Antrag auf Einrichtung eines Fahrradschutzsstreifens im Ortszentrum   Fachbereich 2 - Bürgerservice   Vorlage
VO/2021/269/02GV-1   Beratung über einen Antrag auf Einrichtung eines Fahrradschutzsstreifens im Ortszentrum   Fachbereich 2 - Bürgerservice   Vorlage