Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/366/06GV  

Betreff: Antragstellung auf Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes "Stadt und Land" nach den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein für den
Neubau eines Radweges entlang der K57
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
08.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stocksee und die Nachbargemeinde Schmalensee planen seit Jahren ihre Gemeinden entlang der K57 mit einem Radweg zu verbinden, was bislang an der Finanzierbarkeit durch die beiden Gemeinden scheiterte.

 

Mit Bekanntgabe der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zum Sonderprogramm des Bundes Stadt & Land vom 27.07.2021 steht den Gemeinden nun wahrscheinlich eine Förderung offen, welche dieses Vorhaben nun für die beiden Gemeinden finanzierbar macht. Förderziel dieser Richtlinie ist mit den Finanzhilfen des Bundes die Radverkehrsinfrastruktur mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot durch Investitionen auszuweiten, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder überhaupt nicht getätigt werden würden. Als Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gilt demnach u.a. der Neubau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und des benötigten Grunderwerbs von straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten, Radwegen. Die regelmäßige Förderquote beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Grunderwerbs-, Planungs- und Ausbaukosten.)

 

Die Förderung ist als Gemeinschaftsprojekt mit der Gemeinde Schmalensee zu beantragen. Nach jetzigem Stand wird die Gemeinde Schmalensee federführend den Antrag stellen.

Diese benötigt hierzu einen Grundsatzbeschluss zur Unterstützung des Antrages auf die Fördermittel durch die Gemeinde Stocksee, um welchen nun gebeten wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auszahlungen beim Produktsachkonto: 541000.7852000 im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 446.000

Einzahlungen beim Produktsachkonto.: 541000.6811000 im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 334.500 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Stocksee unterstützt den Antrag der Gemeinde Schmalensee auf Bewilligung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundes gemäß der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ vom 22.12.2020 und der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein vom 27.07.2021r das Gemeinschaftsprojekt „Radweg entlang der K57“ der Gemeinden Schmalensee und der Gemeinde Stocksee.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 446.000,00 € werden hierzu beim Produktsachkonto 541000.7852000 im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.

 


Anlage/n:

 

Unterlagen der baufachlichen Prüfung inkl. einer Kostenschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210819_K57_Antrag_Anschreiben_Geprüft (352 KB)      
Anlage 2 2 210819_K57_Antrag_Lageplan_Geprüft (548 KB)      
Anlage 3 3 210819_K57_Antrag_Stocksee_Geprüft (482 KB)