Vorlage - VO/2021/355/09SV
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Sachverhalt:
I.
Die Schulverbandsversammlung hat am 03.12.2020 einen Beschluss zu Erneuerung von drei Wärmepumpen im Umfang von rd. 57.000,00 EUR gefasst (siehe BV VO/2020/328/09SV).
Aufgrund des Beschlusses der Schulverbandsversammlung wurde ein Fachingenieur mit der Planung und Ausschreibung beauftragt. Die Planung hat ergeben, dass weitere Leistungen erforderlich sind, wie elektr. Verdrahtung, Steuer- und Regelung und erhebliche Umbaumaßnahmen an der Heizungsanlage. Die daraufhin durchgeführte Ausschreibung hat ergeben, dass der Kostenrahmen bei Durchführung aller erforderlichen Arbeiten deutlich überschritten wird. Das wirtschaftlichste Angebot wurde mit 149.828,48 EUR abgegeben.
Um mögliche weitere Förderungen für die Maßnahme in Anspruch nehmen zu können, sollte durch das Amt geprüft werden, ob bei einer gleichzeitigen Erneuerung der Lüftungs- und Heizungsanlage beide Anlagen kompatibel betrieben werden können.
Eine solche Prüfung kann das Amt nicht vornehmen. Vielmehr ist damit ein Fachingenieur zu beauftragen, der auch das Sanierungskonzept vorstellen würde.
Mit folgenden Kosten ist zu rechnen:
1. Erneuerung der Wärmepumpenanlage und der Anbindung der Lüftung: 150.000 €
2. Erneuerung der Verteilerstation nebst Pumpen und Steuerung: 125.000 €
3.Umbau Unterstation Lüftungsanlage: 50.000 €
4. Umbau Warmwasserbereitung : 15.000 €
5: Erneuerung Lüftungsanlage: 320.000 €
6: Einhausung Technik ( Technikgebäude) 75.000 €
Gesamt brutto 735.000€
7. Nebenkosten Ing. Honorar etc. ermittelt aus anrechenbarer Kosten in Höhe 735.000€ Brutto entspricht 617.647 € netto der anrechenbaren Kosten aus den vorgenannten Einzelkosten. Ergibt Honorar in Höhe von: 163.320,91€ Brutto
Somit ergeben sich rd. 898.000,00 € Gesamtkosten bei gleichzeitiger Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage.
II.
a.
Die Schulverbandsversammlung muss nun entscheiden, ob sie wegen der Kostenüberschreitung den Auftrag für die Erneuerung der Wärmepumpen erteilen will. Aufgrund der Kostenüberschreitung und der fehlenden Finanzmittel besteht aber auch die Möglichkeit, die Ausschreibung aufzuheben. Diese Maßnahme wird nicht gefördert.
b.
Weiterhin ist zu überlegen, ob die Schulverbandsversammlung daran festhalten möchte, die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlagen als Gesamtmaßnahme durchzuführen. Dafür müssten im Haushalt 2022 die Finanzmittel bereitgestellt werden. Eine Förderzusage für diese Maßnahme in Höhe von 500.000,00 EUR liegt auch bereits vor. Der Eigenanteil des Schulverbandes beträgt rd. 398.000,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt.
Beschlussvorschlag:
Alternative I
Der Auftrag für die Erneuerung der Wärmepumpen und der erforderlichen Arbeiten wird an die Firma I. zu einem Preis von 149.828,48 EUR vergeben. Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
Alternative II:
Das Ingenieurbüro EMB wird beauftragt, die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage als gemeinsame Maßnahme unter Berücksichtigung der bewilligten Förderung zu planen und durchzuführen. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2022 bereit zu stellen.
Alternative III:
Die Ausschreibung der Erneuerung der Wärmepumpen wird wegen Kostenüberschreitung und fehlender Finanzmittel aufgehoben. Die Schulverbandsversammlung legt fest, wie weiter verfahren werden soll.
Anlage/n:
Preisspiegel (nicht-öffentlich)
Förderbescheid (nicht-öffentlich)
Vollmacht Förderantrag (nicht-öffentlich)