Vorlage - VO/2021/331/04GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Gönnebek erhebt aufgrund der Satzung vom 04.11.2010 für die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek Benutzungsgebühren.
Mit Beschluss vom 17.12.2019 wurde von der Gemeindevertretung entschieden, die Benutzungsgebühr für einen Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 bei 9,50 € pro Beitragseinheit zu belassen, da unter den seinerzeit absehbaren Einnahmen und Ausgaben eine Kostendeckung zu erwarten war.
Nun hat der GUV Schwale-Dosenbek auf seiner Verbandsversammlung allerdings beschlossen, den Beitragssatz für Rohrleitungen ab 01.01.2022 um 1,00 € auf 3,00€ /lfdm heraufzusetzen. Für die Gemeinde Gönnebek ergeben sich ab 2022 somit Mehrausgaben von 1.784,87€, die durch die Benutzungsgebühr von 9,50€ nicht mehr gedeckt werden können.
Gemäß dem Kommentar Thiem/ Böttner zu § 6 KAG (kommunales Abgabengesetz) ist der Träger der Einrichtung auch innerhalb der laufenden Rechnungsperiode nicht gehindert und kann im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Einrichtungsbetriebs sogar gehalten sein, die Kostenrechnung zu überprüfen und – bei nicht vorhergesehenen Kostensteigerungen – auf der Grundlage einer neuen Kalkulation die Gebührensätze mit Wirkung für die Zeit nach Verkündung der Änderungssatzung zu erhöhen.
Da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, wurden von der Verwaltung folgende 2 Varianten ausgearbeitet:
Variante 1: Der jetzige Kalkulationszeitraum bleibt unverändert bei 2020 – 2022, die voraussichtliche Unterdeckung für 2022 wird im nächsten Kalkulationszeitraum 2023 – 2025 ausgeglichen. Die kostendeckende Benutzungsgebühr wird dann voraussichtlich bei 11,69€ pro Beitragseinheit liegen.
Variante 2: Der jetzige Kalkulationszeitraum wird aufgrund der Mehrausgabe in 2022 auf zwei Jahre (2020-2021) verkürzt. Die Benutzungsgebühr wird für einen Kalkulationszeitraum von 2022 – 2024 auf 11,15€ pro Beitragseinheit angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Variante 1: Die voraussichtliche Unterdeckung in 2022 wird im nächsten Kalkulationszeitraum 2023 – 2025 durch Anhebung der Benutzungsgebühr
auf voraussichtlich 11,69€ pro Beitragseinheit ausgeglichen werden.
Variante 2: Bei einer Anhebung der Benutzungsgebühr auf 11,15€ pro Beitragseinheit für den Kalkulationszeitraum 2022 – 2024 ist eine Kostendeckung zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Variante1: Der jetzige Kalkulationszeitraum bleibt unverändert bei 2020 – 2022, die voraussichtliche Unterdeckung für 2022 wird im nächsten Kalkulationszeitraum 2023 – 2025 durch Anhebung der Benutzungsgebühr ausgeglichen
Variante 2: Der jetzige Kalkulationszeitraum wird auf 2020-2021 verkürzt.
Die Benutzungsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2024 auf 11,15 € je BE anzupassen.
Der Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen
Anlage/n:
Gebührenkalkulation Variante 1
Gebührenkalkulation Variante 2
Entwurf einer einer V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührenkalkulation Variante 1 (43 KB) | ||||
2 | Gebührenkalkulation Variante 2 (41 KB) | ||||
3 | 04 020 063 V. Nachtrag zur Umlegung des Gewässerunterhaltungsaufwandes (15 KB) |