Vorlage - VO/2021/330/04GV
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Sachverhalt:
Das Rechnungsergebnis der letzten Kalkulationsperiode 2019 – 2021 weist eine vorläufige Überdeckung von 31.492,15 € auf, da die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten stark gesunken sind. Gem. § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist diese Überdeckung in den nächsten 3 Jahren auszugleichen.
Die für die Sanierung der Klärteiche erforderlichen Investitionen erhöhen lediglich die Abschreibungen und belasten nicht die Unterhaltungskosten. Des Weiteren wird geprüft, ob die hierfür entstandenen Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der Anlage insgesamt für diese Einleitung geschuldete Abwasserabgabe verrechnet werden kann, so dass es hierbei zu einem Guthaben kommen könnte.
Trotz der erforderlichen Investitionen für die Sanierung der Klärteiche errechnet sich daher laut anliegender Kalkulation eine kostendeckende Zusatzgebühr von 3,60 € je cbm.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Zusatzgebühr von 3,60 € je cbm ist bei einer Jahresabwassermenge von
16.600 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2024 auf 3,60 € je cbm zu senken.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2022 – 2024
Entwurf einer III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gönnebek
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührenkalkulation Abwasser 2022-2024 (72 KB) | ||||
2 | III. Nachtragssatzung Entwurf (24 KB) |