Vorlage - VO/2021/329/04GV
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Sachverhalt:
Auch in den letzten 3 Jahren sind aufgrund der durchgeführten einheitliche Rohnetzpflege kaum Aufwendungen in der Unterhaltung und Bewirtschaftung angefallen, so dass für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 eine vorläufige Überdeckung von 23.876,87,€ zu verzeichnen ist.
Diese Überdeckung ist gem. § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den nächsten 3 Jahren auszugleichen. Laut anliegender Kalkulation kann die Verbrauchsgebühr daher auf 0,85€ je cbm gesenkt werden und eine Kostendeckung ist weiterhin gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Verbrauchsgebühr von 0,85 € je cbm ist bei einer Jahresmenge von
17.100 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2024 auf 0,85 € je cbm zu senken.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2022 – 2024
Entwurf einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Gönnebek
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührenkalkulation Wasser 2022-2024 (69 KB) | ||||
2 | II. Nachtragssatzung Entwurf (25 KB) |