Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/329/04GV  

Betreff: Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Gönnebek
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja Behrens
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
07.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Auch in den letzten 3 Jahren sind aufgrund der durchgeführten einheitliche Rohnetzpflege kaum Aufwendungen in der Unterhaltung und Bewirtschaftung angefallen, so dass für den Kalkulationszeitraum 2019 2021 eine vorläufige Überdeckung von 23.876,87,€ zu verzeichnen ist.

Diese Überdeckung ist gem. § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den nächsten 3 Jahren auszugleichen. Laut anliegender Kalkulation kann die Verbrauchsgebühr daher auf 0,85€ je cbm gesenkt werden und eine Kostendeckung ist weiterhin gewährleistet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Verbrauchsgebühr von 0,85 € je cbm ist bei einer Jahresmenge von

17.100 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2024 auf 0,85 € je cbm zu senken.

 


Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation 2022 2024

Entwurf einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung

von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Gönnebek

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Wasser 2022-2024 (69 KB)      
Anlage 2 2 II. Nachtragssatzung Entwurf (25 KB)