Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/328/05GV  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung zur Sportplatzpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie Thede
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
10.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Schmalensee ist für die Pflegearbeiten auf dem Sportplatz in Schmalensee zuständig.

Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.10.2019 wurde zwischen der Gemeinde und dem Sportverein Schmalensee eine Zahlungsvereinbarung zur Beteiligung an den Kosten der Sportplatzpflege geschlossen.

Demnach beteiligt sich der SV Schmalensee mit 2.500 €/jährlich, zahlbar anteilig am 01.04. und 01.10. eines Jahres an den Pflegearbeiten. Diese Vereinbarung wurde erstmals bis zum 31.12.2020 befristet.

 

Am 17.11.2020 hat die Gemeindevertretung beschlossen die Zahlungsvereinbarung um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2021, zu verlängern. Zu diesem Zeitpunkt ist man davon ausgegangen, dass ab 2022 bei einer Verlängerung dieser Zahlungsvereinbarung umsatzsteuerrechtliche Aspekte zu beachten wären.

 

Da die Umsatzsteuerverpflichtung coronabedingt allerdings erst ab 2023 entstehen wird, ist es unbedenklich diese Zahlungsvereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von jährlich 2.500,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister die Zahlungsvereinbarung mit dem Sportverein Schmalensee, ohne Änderungen/ggf. mit folgenden Änderungen________________________________[nicht Zutreffendes bitte streichen], um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2022, zu verlängern.

Im Herbst 2022 wird erneut über diese Angelegenheit beraten und eine Regelung für die Folgejahre getroffen.

 

 


Anlage/n:

keine