Vorlage - VO/2021/327/06GV
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Sachverhalt:
Es wurden durch mehrere Gerichtsurteile festgestellt, dass die bisherige Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer verfassungswidrig ist, diesem Umstand soll nun abgeholfen werden. Hierzu wird Rückwirkend ab 01.01.2019 eine neue Zweitwohnungssteuersatzung erlassen werden.
Der neue Satzungsentwurf soll nach dem „Modell Lübeck“ aufgebaut werden, welches in der Anlage 1 näher beschrieben ist. Dieser Beschreibung ist unter anderem zu entnehmen, dass eine Befragung der Zweitwohnungsbesitzer vorzunehmen ist. Hierzu hat die Verwaltung einen entsprechenden Fragebogen entwickelt der als Anlage 2 beigefügt ist.
Ein An-/ bzw. Begleitschreiben ist durch die Verwaltung noch zu formulieren. Die Versendung des Fragebogens soll noch in diesem Monat erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
Erläuterung zum Modell Lübeck
Entwurf Fragebogen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Modell Lübeck (347 KB) | ||||
2 | Fragebogen-Erklärung Zweitwohnungssteuer (58 KB) |