Vorlage - VO/2021/301/10GV
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Sachverhalt:
Die Bundesregierung will die Klimawende und dafür den CO2-Ausstoß deutlich senken. Eine Gesetzesregelung des Bundes wirkt sich dabei nun auch auf die Wärmeerzeugung aus – und zwar das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses legt fest, dass 2022 ein CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne auf „in Verkehr gebrachte Brenn- und Kraftstoffe“ für die Wärmeerzeugung zu entrichten ist. Diese zusätzliche Besteuerung, in den Medien auch als „CO2-Steuer“ bezeichnet, wird in jährlichen Stufen bis zum Jahr 2026 weiter erhöht.
Aufgrund der prognostizierten Preisentwicklung auf dem Gasmarkt, der Wärmeabsatzzahlen, der Strompreisvergütung und der jetzt anfallenden CO2-Abgabe für das Jahr 2022 empfehlen die Gemeindewerke Trappenkamp zum 01. Januar 2022 die Fernwärmepreise der Gemeindewerke Trappenkamp um 13,50 Euro/MWh zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19 % anzuheben.
Das Tarifblatt ist der Vorlage angefügt.
Die letzte Preisanpassung im Fernwärmebereich wurde am 01. Januar 2021 vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für ein Einfamilienhaus mit 10 MWh Wärmeverbrauch, erhöhen sich die Jahresverbrauchskosten um 135,00 Euro.
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, zum 1. Januar 2022 das Fernwärmeentgelt um 13,50 Euro/MWh zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19 % anzuheben.
Anlage/n:
Tarifübersicht Fernwärme
Anlagen: | |||||
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1 | Tarifübersicht Fernwärme (29 KB) |