Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/300/10GV  

Betreff: Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Waldschwimmbad der Gemeinde Trappenkamp
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeindewerkevorlage
Verfasser:Werner Schultz
Federführend:Gemeindewerke Trappenkamp Bearbeiter/-in: Flick, Angela
Beratungsfolge:
Werkausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
15.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im laufenden Betrieb des Waldschwimmbades sind von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Änderungsvorschläge zu einigen Gebührentatbeständen gemacht worden, die sinnvoll sind und daher durch diese Satzungsänderungen ab 2022 umgesetzt werden sollen.

 

Es sind folgende Änderungen vorgesehen:

 

Zu § 1 Abs. 1:

 

Künftig werden die Duschen aus technischen Gründen auf feste Temperaturen eingestellt. Es gibt jeweils Kalt- und Warmwasserduschen. Daher entfällt die Gebühr für die Benutzung der Warmwasserdusche.

 

Zu § 1 Abs. 2:

 

Im (neuen) Buchstaben k) sind die Gebühren für einen Schwimmkurs für Kinder und Jugendliche geregelt. Bislang mussten jeweils einzelne Verträge geschlossen werden. Durch die Aufnahme als Gebühr wird die Umsetzung erleichtert.

 

Die Gebühr beträgt künftig für 10 Termine 60,00 € inklusive Kosten der Prüfabnahme und liegt damit weit unter dem Durchschnitt der Angebote anderer Schwimmbäder in Schleswig-Holstein.

 

Im Buchstaben l) wird eine Gebühr für eine Benutzung des Bades durch geschlossene Gruppen eingeführt. Auch wenn bei geschlossenen Gruppen eine Schwimmbadaufsicht nicht erforderlich sind, entstehen doch Kosten für die Reinigung etc. Mit einer Gebühr von 20,00 € je angefangene Stunden liegt die Gemeinde im Vergleich recht niedrig.

 

Diese Gebühr soll auch dazu führen, dass reservierte Termin tatsächlich wahrgenommen werden, denn leider kommt es hin und wieder vor, dass niemand aus der jeweiligen Gruppe zum Training etc. erscheint.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die genauen Einnahmeveränderungen können nicht geschätzt werden. Im Verhältnis zum Gesamtgebühren sind diese Änderungen aber geringfügig.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Gehrensatzung für das Waldschwimmbad der Gemeinde Trappenkamp.

 

 


Anlage/n:

 

Satzungsentwurf

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 2. Nachtragsatzung Gebühren Waldschwimmbad (39 KB)