Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/182/05GV-1  

Betreff: Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Austausch der E-Ladestation
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeBezüglich:
VO/2021/182/05GV
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Information
10.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 22.09.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsinhalte dem Bürgermeister zur Verfügung zu stellen. Anschließend entscheidet der Bürgermeister, ob erneut über den Austausch der E-Ladestation (im nächsten Finanzausschuss) beraten werden sollte.
  2. Unter Beachtung des Punkt 1 beschließt die Gemeindevertretung, die aktuelle E-Ladestation von NewMotion gegen eine eichrechtskonforme E-Ladestation dieses Anbieters auszutauschen. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.
  3. Die außerplanmäßige Ausgabe wird wie folgt gedeckt: Durch Minderausgaben bzw. Einsparungen an anderen Stellen des Haushaltes.
  4. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag für diese Maßnahme zu stellen

Die gewünschten Informationen, gemäß Nr. 1 des o.g. Beschlusses, werden in dieser Beschlussvorlage kurz erläutert.

Die Gemeinde Schmalensee hat ein monatliches Abo, das 4,76 €/brutto kostet.  

Einen Vertrag in Schriftform gibt es nicht. Dieses Abo wurde im Online-Portal ausgewählt, damit diverse Funktionen genutzt werden können. 

Es ermöglicht die Einstellungen der Ladestation vorzunehmen und die Übersicht der Ladevorgänge (Datum, Menge, Nutzer etc.). Hier können auch Auswertungen für bestimmte Zeiträume etc. erstellt werden. Zudem wird ermöglicht, dass die Ladestation auf einer Karte und somit möglichen Nutzern angezeigt wird.

Sobald eine neue eichrechtskonforme E-Ladestation installiert würde, können erweiterte Einstellungen vorgenommen werden.

Die Gemeinde kann dann den Nutzungstarif entsprechend dem Stromtarif (z.B. 0,33 €/kWh in 2020) festlegen.

Anschließend wird eine Bankverbindung für die monatliche Rückerstattung hinterlegt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die E-Ladestation über den Stromkreislauf des Feuerwehrgerätehauses läuft und kein eigener Netzanschluss installiert wurde. Hier wird es verwaltungsseitig voraussichtlich zu einem erhöhten Abrechnungsaufwand durch Belegaufteilungen und Umrechnungen kommen.

 

Es ist festzulegen, ob die Beschlüsse Nr. 2 bis 4 aus der Gemeindevertretersitzung vom 22.09.2021 umgesetzt werden können oder ob eine erneute Beratung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erforderlich ist.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Monatliches Abo 4,76 €

Einnahmen entsprechend des Verbrauches und des Stromtarifes

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Finanzausschuss beschließt die Umsetzung der Beschlüsse Nr. 2 bis 4 aus der Gemeindevertretersitzung vom 22.09.2021 ohne weitere Beratung.

oder

  1. Der Finanzausschuss beschließt eine erneute Beratung in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung.

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
VO/2021/182/05GV   Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Austausch der E-Ladestation   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage
VO/2021/182/05GV-1   Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Austausch der E-Ladestation   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage