Vorlage - VO/2021/291/02GV
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Sachverhalt:
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Bornhöved für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 1 GO).
Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO).
Die Gemeinde Bornhöved schließt das Haushaltsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 231.085,01 € ab. Das Jahresergebnis konnte um 962.699,00 € verbessert und der geplante Fehlbetrag von 731.613,99 € abgewendet werden.
Gem. § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind erwirtschaftete Jahresüberschüsse zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu nutzen. Aus den Vorjahren ist ein übertragener Jahresfehlbetrag in Höhe von 296.060,69 € vorhanden, welcher dann auf einen nach 2020 vorzutragenden Jahresfehlbetrages in Höhe von 64.975,68 € reduziert werden kann
Finanzielle Auswirkungen:
Feststellung eines Jahresüberschusses in Höhe von 231.085,01 € und Reduzierung des in das Jahr 2020 vorzutragenden Jahresfehlbetrages aus den Vorjahren auf 64.675,68 €
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in vorliegender Form.
b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresüberschusses in Höhe von 231.085,01 € zur teilweisen Reduzierung des aus den Vorjahren übernommen vorzutragenden Jahresfehlbetrages von 296.060,69 € auf 64.675,68 € zu nutzen.
Anlage/n:
Jahresabschluss 2019 mit Anhang und Lagebericht