Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/291/02GV  

Betreff: Jahresabschluss 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
02.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
11.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Bornhöved für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 1 GO).

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO).

 

Die Gemeinde Bornhöved schließt das Haushaltsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 231.085,01 € ab. Das Jahresergebnis konnte um 962.699,00 € verbessert und der geplante Fehlbetrag von 731.613,99 € abgewendet werden.

 

Gem. § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind erwirtschaftete Jahresüberschüsse zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu nutzen. Aus den Vorjahren ist ein übertragener Jahresfehlbetrag in Höhe von 296.060,69 € vorhanden, welcher dann auf einen nach 2020 vorzutragenden Jahresfehlbetrages in Höhe von 64.975,68 € reduziert werden kann

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Feststellung eines Jahresüberschusses in Höhe von 231.085,01 € und Reduzierung des in das Jahr 2020 vorzutragenden Jahresfehlbetrages aus den Vorjahren auf 64.675,68 €

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in vorliegender Form.

b)      Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresüberschusses in Höhe von 231.085,01 € zur teilweisen Reduzierung des aus den Vorjahren übernommen vorzutragenden Jahresfehlbetrages von 296.060,69 € auf 64.675,68 € zu nutzen.

 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2019 mit Anhang und Lagebericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deckblatt (103 KB)      
Anlage 2 2 Anhang 2019 (329 KB)      
Anlage 3 3 02 Anlage 2 Forderungsspiegel (10 KB)      
Anlage 4 4 02 Verbindlichkeitenspiegel (349 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 4 Übersicht HH-Erm. (76 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 5 (9 KB)      
Anlage 7 7 02 Lagebericht 2019 (684 KB)      
Anlage 8 8 Anlagespiegel kurz Aktiva (55 KB)      
Anlage 9 9 Anlagespiegel kurz Passiva (42 KB)      
Anlage 10 10 Bilanz 2019 (150 KB)      
Anlage 11 11 Ergebnisrechnung 2019 (108 KB)      
Anlage 12 12 Teilergebnisrechnung 2019 (789 KB)      
Anlage 13 13 Finanzrechnung 2019 (142 KB)      
Anlage 14 14 Teilfinanzrechnung 2019 (278 KB)