Vorlage - VO/2021/277/08GV
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Sachverhalt:
Zur Deckung des vorhandenen Bedarfs an Wohnbauflächen hat die Gemeindevertretung Tensfeld hat am 23.09.2020 die Aufstellung einer Satzung über die 1. Ergänzung der Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil für den Bereich „Am Wiesendamm und angrenzende Fläche“ beschlossen. Bei der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt es sich um eine sog. „Abrundungs- und Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, für die Festsetzungen getroffen werden können und der eine Begründung beizufügen ist.
Aufgrund des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 22.07.2021 wurden am 10.08.2021 die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert und in der Zeit vom 23.08.2021 bis 23.09.2021 das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit durchgeführt.
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen bitte ich der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen muss die Gemeindevertretung prüfen und sodann über deren weitere Berücksichtigung im Verfahren beschließen. Darüber hinaus ist der Satzungsbeschluss zu fassen und die Begründung zu billigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Planung trägt aufgrund vertraglicher Vereinbarung die Antragstellerin der Planung.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Ergänzung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tensfeld abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 1. Ergänzung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tensfeld für den Bereich „Am Wiesendamm sowie südlich angrenzende Fläche“, bestehend aus Planzeichnung und Teil „B“ Text als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB über 1. Ergänzung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung mit Teil „B“ Text
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-10-19, Tensfeld_34.4-Satzung_Abwägung 4.2, 3.2 (106 KB) | ||||
2 | Tensfeld Satzung 34.4_2021-08-02 (502 KB) | ||||
3 | 2021-10-19, Tensfeld_Satzung 34.4_Begründung_Satzungsbeschluss (704 KB) |