Vorlage - VO/2021/266/08GV
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Sachverhalt:
In der Gemeinde Tensfeld befindet sich der Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße' sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Aufstellung. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den großzügigen Grundstücken des Plangebietes als Maßnahme der Innenentwicklung eine moderate Nachverdichtung ermöglicht werden.
Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hat die Gemeindevertretung am 22.07.2021 gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 16.08.2021 bis
16.09.2021 öffentlich ausgelegt sowie in das Internet gestellt.
Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen bitte ich
dem beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen. Die Gemeindevertretung entscheidet
nach einer Abwägung durch Beschluss über die Berücksichtigung der Stellungnahmen.
Abschließend fasst die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss und billigt die
Begründung.
Die von dem Planungsbüro erstellten Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bauleitplanung wird auf Antrag durchgeführt. Der Antragsteller hat gegenüber der Gemeinde die Übernahme der Kosten zugesagt.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße' sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung, Zeichenerklärung und Text Teil B
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2_Abwägung_BPL8 (113 KB) | ||||
2 | Satzungsentwurf_2021-09-20_Tensfeld_BPL8_Planzeichnung_Zeichenerklärung (563 KB) | ||||
3 | 04-Begründung BPL 8 Tensfeld (538 KB) | ||||
4 | TTB BPL 8 Tensfeld (65 KB) |