Vorlage - VO/2021/248/05GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinden haben gemäß §2 Brandschutzgesetz u.a. zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Die Wasserrettung in Schleswig-Holstein geschieht bislang in der Zusammenarbeit von Wasserrettungsorganisationen, Feuerwehren und Rettungsdiensten ohne eine konkrete Regelung.
Während in anderen Bundesländern die Wasserrettung Teil des Rettungsdienstgesetzes ist, verlässt man sich in Schleswig-Holstein auf die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger (DGzRS) oder in der Badesaison an den Küsten auf die DLRG.
In der Gemeinde Schmalensee kann die DLRG eine durchgehende Wasserrettung nicht gewährleisten.
Die Freiwillige Feuerwehr Schmalensee nimmt seit vielen Jahren die Aufgabe der Eis- und Wasserrettung wahr. Die Beschaffung der Ausrüstung und der benötigten Materialen wird im Einsatzfall im Rahmen der Duldungspflicht (§ 28 Brandschutzgesetz) und durch nachbarschaftliche Löschhilfe realisiert.
Auch die Ausbildung, wie zum Beispiel die Eisrettung, wurde in den vergangenen Jahren von den KameradenInnen der Freiwilligen Feuerwehr Schmalensee durchgeführt.
Von der Verwaltung wird angeregt, dass insbesondere aus versicherungstechnischen Gründen die Sonderaufgabe der Wasser- und Eisrettung im Gemeindegebiet durch formellen Beschluss an die Freiwillige Feuerwehr Schmalensee übertragen bzw. noch einmal aktuell bestätigt wird.
Das Vorgehen wurde mit der Wehrführung und dem Fachdienst Feuerwehrwesen des Kreises Segeberg (siehe Anhang) abgestimmt. Sollte die Sonderaufgabe der Wasser- und Eisrettung an die Freiwillige Feuerwehr Schmalensee übertragen werden, hat sich die Wehrführung bereiterklärt, zeitnah ein eventuell erforderliches Rettungskonzept (gerade in Hinblick auf die nachbarschaftliche Löschhilfe) zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Neben der eventuellen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung von einem Trupp sind größere finanzielle Investitionen kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung überträgt die Sonderaufgabe der Wasser- und Eisrettung der Freiwilligen Feuerwehr Schmalensee.
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | Wasserrettung Infoschreiben Kommunen Sommer 2020 (59 KB) | |||
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2 | Wasserrettung Infoschreiben Kommunen Juni 2021 (1014 KB) |