Vorlage - VO/2021/241/01Amt
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Sachverhalt:
Gemäß §12 Brandschutzgesetz steht alle 6 Jahre die Wahl zum stellvertretenden Amtswehrführer an.
Die Delegierten der Freiwilligen Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden haben auf ihrer Jahreshauptversammlung am 13.08.2021 gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes den stellvertretenden Amtswehrführer gewählt.
Mit der erforderlichen Mehrheit wurde im ersten Wahlgang Herr Markus Schröder zum stellvertretenden Amtswehrführer gewählt.
Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht beim Amtsvorsteher vom Amt Bornhöved eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.
Aufgrund des vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes der Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers zuzustimmen. Weil der stellvertretenden Amtswehrführer gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss stimmt gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes der Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers vom 13.08.2021 zu.
Zum stellvertretenden Amtswehrführer wurde Herr Markus Schröder gewählt.
Der stellvertretende Amtswehrführer wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlage/n: